Breitfurt Landrat zum Thema Kirchheimer Hof: Trotz Urteil wurden unsere eigentlichen Ziele erreicht

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Theophil Gallo (SPD), Landrat des Saarpfalz-Kreises, nimmt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Saarlouis zum Kirchheimer Hof bei Breitfurt „zur Kenntnis und respektiert sie“. Das Saarlouiser Gericht hatte Pläne für den Neubau eines Wohn-und Geschäftshauses auf dem Gelände des Kirchheimer Hofs abgelehnt.

Das Urteil folgt dem Standpunkt der Stadt Blieskastel, die gegen das Einvernehmen der Saarpfalz-Kreisverwaltung mit dem Neubauvorhaben auf dem Gehöft geklagt hatte. Zur RHEINPFALZ sagte Landrat Theophil Gallo in einer Reaktion am 5. Mai, dass es ihm im Verfahren darum gegangen sei, „es einem Investor zu ermöglichen, im Kontext mit dem geplanten Vorhaben (Neubau und Aufnahme eines Betriebes) den Hof insgesamt wieder in Schuss zu bringen und ein schutzwürdiges Ensemble im Interesse der Allgemeinheit zu erhalten“. Dies sei am Ende auch gelungen. „Es war aber sinnvoll, dass wir einen Plan B verfolgt haben. Umso mehr freut es mich, dass der Eigentümer zwischenzeitlich mit hohem persönlichen Einsatz an der Wiederherstellung des Herrenhauses und damit des ganzen historischen Ensembles arbeitet.“ Gallo erklärte, er danke dem Eigentümer Oliver Schmitt „für sein stets konstruktives und sachliches Verhalten in dieser langwierigen Angelegenheit“.

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