Homburg RHEINPFALZ Plus Artikel Gratis-Schutzmasken im Saarland sind wohl nicht vor Montag zu haben

Auch im Saarland besteht ab 27. April eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Auch im Saarland besteht ab 27. April eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum.

AKTUALISIERT 14 UHR: Auch das Saarland führt ab Montag, 27. April, die Maskenpflicht ein. Personen ab dem zehnten Lebensjahr müssen dort beim Einkauf und in öffentlichen Verkehrsmitteln den Mund- und Nasenschutz tragen. Es gibt jedoch Anlaufschwierigkeiten.

Schützen muss sich auch das Personal der wieder geöffneten Geschäfte, wenn dort keine anderen gleichwertigen Infektionsschutzmaßnahmen möglich sind. Arbeitgeber und Betreiber müssen Schutzmasken bereitstellen und dafür sorgen, dass diese von den Kunden in ihren Läden getragen werden. Das Saar-Gesundheitsministerium kündigt an, im Land kostenlos Masken bereitzustellen. Diese würden über die Stadt- und Gemeindeverwaltungen verteilt. Nach Auskunft aus dem Neunkircher Rathaus stimmen sich die Kommunen und das Land derzeit noch ab, wie und wann die Masken verteilt werden. Dies werde frühestens ab Montag der Fall sein.

Bloß nicht ans Homburger Rathaus kommen

Im Homburger Rathaus waren bis Donnerstag, 23. April, noch keine Masken eingetroffen. Stadtsprecher Jürgen Kruthoff: „Daher bittet die Stadtverwaltung dringend darum, nicht zum Rathaus zu kommen, um dort nach Masken oder dem Mund-Nasen-Schutz zu fragen.“ Rückfragen am Telefon könnten derzeit nicht beantwortet werden, weil die Verantwortlichen im Rathaus derzeit selbst noch keine näheren Informationen hätten. Kruthoff: „Sobald die Stadtverwaltung beliefert worden ist, informiert sie über das weitere Vorgehen.“ Die Stadt Homburg werde in den nächsten Tagen die Verteilung organisieren, bei der kein Personenandrang am Rathaus sowie bei den Ortsvorstehern oder Ortsräten in den Stadtteilen verursacht werden soll.

Schulen von der Pflicht vorerst ausgenommen

Laut Ministerium wird die Schutzmaske auch beim Einkauf auf dem Wochenmarkt sowie an Bahnhöfen, Bushaltestellen oder in Kundenzentren von Verkehrsbetrieben vorgeschrieben. Wie die Maskenpflicht in den Schulen gehandhabt werden soll, werde „separat nach Abstimmung mit der Kultusministerkonferenz“ geklärt. Schulen gälten nicht als „öffentlicher Raum“ und seien demnach zunächst nicht von der Vorschrift betroffen. Auf dem Schulweg sollten die Masken allerdings getragen werden.

Keine medizinischen Spezialmasken benutzen

Die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) rät zum Tragen des Schutzes „auch überall sonst im öffentlichen Raum. Also überall dort, wo man engen Kontakt zu seinen Mitmenschen im öffentlichen Raum hat“. Empfohlen werde eine sogenannte „einfache Mund-Nasenbedeckung“. Das könnten einfache Papiermasken sein, oder auch selbstgemachte oder -genähte Masken zum Wiederverwenden. Bachmann: „Medizinische Schutzmasken sollten wegen der aktuellen Knappheit aber weiterhin den Ärzten und Pflegekräften vorbehalten bleiben.“

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