Neunkirchen
CDU fordert Rücktritt oder Abwahlverfahren von OB Aumann
Freiwilliger Rücktritt oder Abwahlverfahren: Das ist die Frage, die die CDU-Fraktion im Neunkircher Stadtrat an Neunkirchens Oberbürgermeister (OB) Jörg Aumann (SPD) richtet. Ihre Rücktrittsforderung hat die CDU-Fraktion am Montagabend bekanntgegeben.
Würde Aumann nicht selbst als Oberbürgermeister zurücktreten, wolle die CDU ein Abwahlverfahren auf den Weg bringen. Dazu hat sie angekündigt, einen gemeinsamen Antrag auf Einleitung eines Abwahlverfahrens im Stadtrat zu stellen. Laut CDU ist die „Vertrauensbasis für eine weitere Zusammenarbeit mit dem Oberbürgermeister nicht mehr gegeben“, sagt sie in Zusammenhang mit den Vorwürfen rund um die Neunkircher Verkehrsgesellschaft (NVG).
Gutachten: 2,8 Millionen an unzulässigen Zahlungen?
Wie die RHEINPFALZ bereits im Sommer vorigen Jahres berichtet hatte, soll die NVG über Jahre hinweg rund 170 kostenlose Busfahrten zu Betriebsausflügen für Stadt, Vereine und Schulen in Trägerschaft des Landkreises angeboten haben; es geht um illegale Parteispenden und ein „System von Abhängigkeiten und Gefälligkeiten“, sagte die Saar-SPD uns im Sommer. Auch Aumann soll von einem Fahrer der NVG chauffiert worden sein, als er nicht im Dienst war.
Laut einem Gutachten der Firma Teneo, das die NVG in Auftrag gegeben hatte, sollen außerdem seit 2012 mehr als 2,8 Millionen Euro unzulässigerweise an 60 NVG-Beschäftigte gezahlt worden sein. OB Aumann war bis August 2025 Aufsichtsratschef bei der NVG. Für ein Abwahlverfahren bedarf es zunächst dem Beschluss des Stadtrats mit einer Zweidrittel-Mehrheit. Da es im Neunkircher Stadtrat insgesamt 48 Sitze gibt, wären 32 Stimmen notwendig. Die CDU hat 13 Sitze im Rat.
FDP und Freie Wähler: Bürger sollen entscheiden
Freie Wähler und FDP, die insgesamt auf drei Sitze kommen, wollen ein Abwahlverfahren ebenfalls anstoßen. In einem Dringlichkeitsantrag Ende Februar hätten sie dies bereits gefordert, so die Fraktion aus Freien Wählern und FDP. Ein Abwahlverfahren sei „allein schon aus demokratischen Gründen unabdingbar“, so die gemeinsame Fraktion. Es brauche eine offene und transparente Auseinandersetzung. Es gehe darum, „die Entscheidung über die Zukunft des Oberbürgermeisters in die Hände der Bürgerinnen und Bürger zu legen“.
Die AfD-Fraktion teilte mit, dass sie nicht für eine Abwahl stimmen wolle – man wolle erst die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur NVG abwarten.
Bürger könnten über Abwahl entscheiden
Würde eine Zweidrittel-Mehrheit im Stadtrat zustande kommen, würden die Bürger entscheiden: Erst, wenn die Mehrheit der Bürger für eine Abwahl stimmen würde, würde diese letztlich in Kraft treten.
Aumann hatte gegenüber dem SR erklärt, er wolle sich zu den Rücktrittsforderungen konkret nicht äußern. Er sagte lediglich, dass er bereits sämtliche Parteiämter niedergelegt habe.