Rhein-Pfalz Kreis Zur Sache: Was bisher geschah

Ein Konsortium aus Engie (früher: GDF Suez) und Palatina Geo Con will bei einer Probebohrung feststellen, ob es in Otterstadt Erdöl gibt. Bis es überhaupt dazu kommen kann, müssen viele bürokratische und genehmigungsrechtliche Schritte gegangen werden. Im einheitlichen Regionalplan für den Rhein-Neckar-Raum steht, dass es sich bei dem Gebiet zwischen Waldsee und Otterstadt um ein „Vorranggebiet für die Landwirtschaft“ und eine „Grünzäsur“ handle. Das Bohr-Konsortium hatte bei der Neustadter Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) beantragt, diese Fläche für eine Probebohrung nutzen zu dürfen. Diesem Antrag stimmte die SGD zu: Mit dem Zielabweichungsbescheid wurde die Abweichung von den raumordnerischen Zielen („Vorranggebiet Landwirtschaft“ und „Grünzäsur“) des Regionalplans zugelassen. Die sechs Otterstadter Kläger wehrten sich gegen den Bescheid der Neustadter Behörde und legten Widerspruch ein. Die SGD Süd blieb aber bei ihrer Entscheidung und gab dem Widerspruch nicht statt, weil die Widerspruchsbefugnis der Kläger fehle. Die Kläger wollten sich mit der gestrigen Klage vor dem Verwaltungsgericht Neustadt sowohl gegen den Zielabweichungsbescheid als auch gegen das Abschmettern ihres Widerspruchs wehren. Sie führten an, dass sie in ihren subjektiven Rechten verletzt seien: Es sei mit negativen Auswirkungen auf Otterstadter und Waldseer und damit auf das „Schutzgut Mensch“ zu rechnen, ebenso sei das „Schutzgut Natur“ betroffen. Die Anwälte der Otterstadter führten an, dass die Klage wegen einer fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung begründet sei. Das Gericht sagte: Nein, sie müsse erst später (Bergamt) gemacht werden. Von der Konsortiums-Seite hieß es, dies sei auch geplant. Ganz grundsätzlich kritisierten die Anwälte der Kläger, dass die Öffentlichkeit bewusst aus dem Ganzen herausgehalten werden sollte. Es hätte eine Änderung des Raumordnungsplans (Raumordnungsverfahren) erfolgen müssen, bei dem auch die Öffentlichkeit eingebunden sei. Stattdessen sei das Zielabweichungsverfahren gewählt worden, das keine Beteiligung der Öffentlichkeit vorsehe. |snr

x