Rhein-Pfalz Kreis Zur Sache: Stand der Planung

Wenn eine Gemeinde mehr Wohnraum schaffen möchte, darf sie nicht einfach nach außen expandieren, sondern muss zunächst dafür sorgen, dass im Ort selbst mehr Wohnraum geschaffen wird. Das nennt man Innenraumverdichtung. Wie das gemacht werden kann, wird mit einer Bauleitplanung festgelegt. In Limburgerhof wurden in den vergangenen acht Jahren sieben Gebiete überplant, unter anderem auch ein Teil des Jugenddorfes. Auf dem Gelände stehen nun Einfamilien- und Doppelhäuser. Im Moment ist der noch verbleibende Teil des ehemaligen Jugenddorfs der BASF an der Reihe. Es stammt aus dem Jahr 1957. Die Gemeinde Limburgerhof hat Helmut Lerch aus Heidelberg damit beauftragt, einen Bebauungsplan für dieses Gelände zu erstellen. „Dieser Plan legt die Rahmenbedingungen für eine Bebauung fest“, sagt Annette Mata, Leiterin der Bauabteilung im Rathaus Limburgerhof. Er schreibt also vor, wo Häuser gebaut werden dürfen, wie groß und wie hoch sie maximal sein dürfen und welche Abstände zu bestehenden Häusern eingehalten werden müssen. Er legt aber nicht fest, wie diese Häuser im Detail aussehen. Das geschieht später im Bauantrag, den der Bauherr, in diesem Fall „BASF Wohnen+Bauen“, einreicht, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist. Um diesen Bebauungsplan geht es im Moment, nicht um die Details. Der Planentwurf war Anfang 2016 offengelegt worden. Es haben damals einige Bürger Einwände vorgebracht, so Annette Mata. Dabei sei es vor allem um Verkehrsprobleme gegangen und darum, dass Anwohner befürchten, durch die Nachverdichtung würden ihre Gärten im Schatten liegen. Daraufhin sei der Plan überarbeitet worden. Bevor er nun vom Gemeinderat beschlossen werden kann, können Bürger diesen geänderten Bebauungsplan noch einmal einsehen und gegebenenfalls Einwände vorbringen. Das wird voraussichtlich Anfang nächsten Jahres geschehen. |krx