Rhein-Pfalz Kreis Zur Sache: Die Standortfrage und das Einzelhandelskonzept

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In der letzten Ortsgemeinderatssitzung vor der Sommerpause ist einstimmig beschlossen worden, wegen der Schließung des Wasgau-Markts zu überlegen, wo sich künftig Lebensmitteleinzelhandel im Ort niederlassen könnte (wir berichteten). Im Gespräch sind zwei mögliche Standorte, nämlich der jetzige Tennensportplatz in der Jahnstraße und das Gelände südlich von Aldi in der Industriestraße. In der Sitzung wurde deutlich, dass CDU und FDP einen neuen Supermarkt auf dem Sportplatz sehen wollen und die SPD das Gelände in der Industriestraße bevorzugt. Beide Möglichkeiten sollten durch die Aufsichtsbehörden, nämlich die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) und die Kreisverwaltung, geprüft werden. Das Problem dabei ist, dass das für Neuhofen bestehende Einzelhandelskonzept vorschreibt, eine Lösung im Ort zu finden. „Und das ist auch gut so, denn in Neuhofen existiert innerörtlich kein zeitgemäßer Vollsortiment-Einzelhandel“, sagt der CDU-Fraktionssprecher Robin Hahn. Um zu erfahren, ob das etwa sechs Jahre alte Konzept in dieser Form aber überhaupt noch gültig ist, fand letzte Woche eine Telefonkonferenz mit der SGD statt. „Es ist bedauerlich, dass die CDU daran nicht teilgenommen hat. Sie hat sich offenbar bereits auf den Sportplatz festgelegt“, berichtet der SPD-Fraktionssprecher Arthur Nasel. In diesem Gespräch erfuhren die Kommunalpolitiker, dass in der Industriestraße kein Markt gebaut werden kann. Eine mögliche Lösung sieht die SPD deshalb in der Neufassung des Einzelhandelskonzepts. Dafür ist mittlerweile die Verbandsgemeinde zuständig. Das Anliegen der SPD packt Bürgermeister Otto Reiland (CDU) gerade an, wie er auf Anfrage mitteilt, denn: „Wenn ein neuer Standort ausgewählt wird, braucht man ein Einzelhandelskonzept und es kann auf örtlicher Ebene nicht entschieden werden.“ Allerdings wären mit einem neuen Konzept nicht alle Hürden aus dem Weg geräumt, gibt Ortsbürgermeister Ralf Marohn (FDP) zu Bedenken. Um seinerzeit einen Aldi im Gewerbegebiet errichten zu können, musste man von den Vorgaben abweichen, weshalb ein Zielabweichungsverfahren angestrebt worden war. Im Gegenzug hatte sich Neuhofen verpflichtet, bei anderen Bauvorhaben die Landesvorgaben zu erfüllen – also die innerörtliche Entwicklung zu fördern. Zudem müsse auch die Kreisverwaltung dem Standort des Neubaus zustimmen. Dem Ortsbürgermeister ist bewusst, dass die Fülle der Vorgaben nicht leicht verständlich ist und die Neuhofener zu diesem Thema recht unterschiedliche Standpunkte haben. „Um die Bürger umfassend zu informieren, werden wir bald eine Einwohnerversammlung abhalten“, verspricht Marohn.

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