Rhein-Pfalz Kreis Ziel Bürgerentscheid

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Trotz seines Scheiterns vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hält der Bürgerverein Domumfeld an seinem Bürgerbegehren fest. Damit will er den Bau eines Gemeindehauses am Dom verhindern. Das OVG hatte den Bürgerentscheid für unzulässig erklärt. Abgewiesen hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) eine Beschwerde des Vereins gegen Oberbürgermeister Michael Kissel (SPD).

Über das Bürgerbegehren soll nach den Wünschen des Bürgervereins Domumfeld der neue Wormser Stadtrat in seiner konstituierenden Sitzung im Juli befinden. Das teilt der Verein mit. Bestärkt sieht er sich in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahr 2010. Dort sei es um den Schutz einer romanischen Kirche gegenüber Sichteinschränkung durch überragende Neubauten gegangen – also einen Verstoß gegen die einzuhaltende Umgebungsbebauung. Der Bürgerverein geht aber weiter. Er sieht ein städtebauliches Entwicklungskonzept in einer Formulierung des Wormser Stadtrats aus dem Jahr 2003. Damals waren Bürger gegen einen geplanten Hotelbau auf dem Areal Glaskopf gegenüber des Doms auf die Barrikaden gegangen. Die Stadt selbst hatte dann die Bremse gezogen. In einer Ratssitzung hieß es, dass die Blickachse zwischen Andreasstraße und der Südseite des Doms erhalten bleiben solle – was möglicherweise auch gegeben wäre, wenn auch nicht in der gesamten Breite der Südfassade, sollte ein Haus am Dom gebaut werden. Strittig ist, ob es sich im Gesamtwortlaut um einen Beschluss oder nur eine erklärende Ergänzung gehandelt habe. Über dieses städtebauliche Entwicklungskonzept von 2003 hat sich der Rat nach Ansicht des Bürgervereins Domumfeld im Dezember 2013 durch seine Zustimmung zum aktuellen Entwurf eines Gemeindehauses hinweggesetzt. „Durch ein Bürgerbegehren wird der Beschluss vom Dezember 2013 aufgehoben und jener aus 2003 wieder in Kraft gesetzt“, ist das erklärte Ziel der Bürgerinitiative. Denn die damalige Formulierung sei städtebauliche und denkmalfachliche Leitlinie für eine Entscheidung der Stadt über den Bauantrag der Domgemeinde. „Über diese kann sich der OB nicht hinwegsetzen.“ Laut einer Mitteilung der ADD von gestern wurde eine Beschwerde des Bürgervereins Domumfeld abgewiesen. Der Bürgerverein hatte dem OB eine „mehrfache Verletzung der Informationspflicht“ vorgeworfen, unter anderem auch, weil er den Rat nicht auf die Diskrepanz der Beschlüsse von 2003 und 2013 hingewiesen habe. Pressesprecherin Eveline Dziendziol teilte auf Anfrage mit, „ein Rechtsverstoß seitens der Stadtverwaltung Worms und der Verwaltungsleitung, welche das Einschreiten der Kommunalaufsicht notwendig gemacht hätte, sei nicht festgestellt worden“. (cei)

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