Rhein-Pfalz Kreis Zeugin: Altenheim war wie ein Gefängnis

Hat ein 57-jähriger Mann aus dem Rhein-Pfalz-Kreis seinen Vater um rund 200.000 Euro betrogen? Im Schöffengerichtsprozess, der um diese Frage kreist, fand gestern am Amtsgericht Frankenthal der dritte Verhandlungstag statt.

Das Gericht wollte weiter herausfinden, ob der Angeklagte im Einvernehmen mit seinem Vater, der inzwischen verstorben ist, gehandelt hat. Er soll im Sommer 2013 mit einer Generalvollmacht die Konten seines Vaters bei einer Sparkasse in Heppenheim aufgelöst und das Geld auf seine eigenen Konten transferiert haben. Eine weitere Frage ist, ob der Vater damals noch geschäftsfähig war oder bereits geistig verwirrt. Der Angeklagte trägt nichts zur Aufklärung bei, sondern schweigt. Nicht reagiert hat er Anfang 2014 auf die Aufforderung des Anwalts seines Vaters, doch bitte offenzulegen, wo dessen Geld hingeflossen ist. Mithilfe der Vollmacht soll er auch eine Immobilie des Vaters an der Bergstraße verkauft haben. Kein gutes Zeugnis stellten sowohl der als Zeuge geladene Anwalt als auch die Frau eines Heimbewohners, jenem Altenheim im Rhein-Pfalz-Kreis aus, in dem der Vater zuletzt untergebracht war. „Meine Post wurde ihm nicht ausgehändigt, telefonisch wurde ich nicht mit ihm verbunden“, sagte der Anwalt. Der Ton am Telefon sei barsch gewesen. Der Anwalt stellte im März 2014 im Auftrag des Vaters Strafanzeige, um Klage zu erheben. Die Frau des Mitbewohners im Altenheim, die sich aufgrund der Zeitungsberichte als Zeugin gemeldet hatte, sagte: „Der Mann kam mir in diesem Heim vor wie im Gefängnis.“ Er sei noch völlig klar im Kopf gewesen, habe aber nicht telefonieren dürfen. Deshalb habe sie ihm ihr Handy geliehen. Ihr gegenüber habe der Vater berichtet, dass sein Sohn ihm Geld und Immobilien weggenommen habe. Ein langjähriger Freund des Vaters will ebenfalls keine Verwirrtheit festgestellt haben. Er habe sich um seinen Freund im Altenheim gekümmert, sei dann aber des Hauses verwiesen worden. Was der Zeuge nicht verstand: „Wir waren schon zirka 2011 beim Anwalt, um die Generalvollmacht zurückzuziehen. Als er das dann doch nicht getan hat, war ich sauer.“ Ein Problem in dem Prozess könnte die Klagefrist sein. Das hat Richter Thomas Henn angedeutet. Deshalb soll ein Angestellter der Heppenheimer Bank noch einmal geladen werden. Ein weiteres Mal wird am 14. Juli ab 9.30 Uhr auch die Leitung des Altenheims befragt werden. |nt

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