Rhein-Pfalz Kreis
Wer darf was? Altriper Rat regelt Zuständigkeit von Bürgermeister und Bauausschuss
Der Altriper Ortsbürgermeister darf künftig Aufträge bis zu einer höheren Wertgrenze vergeben, der Bauausschuss abschließende Entscheidungen treffen – ebenfalls bis zu einer gewissen Wertgrenze. Das hat der Gemeinderat jüngst beschlossen.
Die Hauptsatzung der Kommune an einigen Stellen zu ändern, hat die Verwaltung der Verbandsgemeinde Rheinauen vorgeschlagen. Denn die Altriper Regeln entsprachen zum Teil nicht den entsprechenden Regeln in den anderen drei Ortsgemeinden Neuhofen, Otterstadt und Waldsee. Zum Beispiel durfte der Altriper Ortsbürgermeister bislang Aufträge nur bis zu einem Wert von höchstens 5000 Euro eigenständig vergeben, während der Ermessensspielraum seiner Amtskollegen bis zu 10.000 Euro reicht – und im Falle Neuhofens inzwischen sogar bis zu 20.000 Euro. Gleichen die Altriper diese Wertgrenze an, sinke für die Verbandsgemeinde der Abstimmungs- und Verwaltungsaufwand, so ihr Argument. Darüber hinaus seien 5000 Euro nicht mehr zeitgemäß.
Das gelte, findet die Verwaltung, auch für eine weitere Altriper Besonderheit: dass der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss keine abschließenden Entscheidungen treffen, also keine Aufträge – zum Beispiel an Baufirmen – vergeben darf. Deshalb müssten dieselben Sachverhalte in Altrip mehrfach beraten werden. In den anderen Kommunen der Verbandsgemeinde Rheinauen dürfe dieser Ausschuss hingegen Bauaufträge bis zu einem Wert von 50.000 oder 100.000 Euro vergeben.
Diskussion im Rat ist kaum nachvollziehbar
In seiner jüngsten Sitzung stand der Altriper Rat daher vor der Frage, ob es die Kompetenzen seines Bauausschusses und des Ortschefs entsprechend anpasst. Die Debatte um einzelne Bestandteile der Paragrafen 3 und 4 der Altriper Hauptsatzung und einige Paragrafen des Baugesetzbuches war für vielen Zuhörer im Ratssaal bisweilen kaum nachvollziehbar – und für einige dem Bekunden nach wohl nur schwer erträglich. Paragraf 3 regelt die Zuständigkeiten des Ausschusses, Paragraf 4 jene des Bürgermeisters.
FWG- und SPD-Fraktion erschien hier die vorgeschlagene Wertgrenze von 20.000 Euro als finanzieller Spielraum für Ortsbürgermeister Volker Mansky (parteilos) als zu hoch. Sie plädierten für 10.000 Euro, was die Ratsmehrheit letztlich auch unterstützte. Mit ihrem Vorstoß, die Kompetenz des Ausschusses auf 50.000 Euro zu begrenzen, scheiterte die Freie Wählergruppe hingegen. Bei der Abstimmung kam es zu einem Patt, womit der Antrag der Fraktion als abgelehnt gilt.
Durchgesetzt haben sich FWG und SPD schließlich noch mit der Forderung, in einem Absatz in beiden Paragrafen als Ausnahme Paragraf 34 des Baugesetzbuchs aufzunehmen. Dieser regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Dorf. Mit den entsprechenden Beschlüssen hat die Ratsmehrheit das ursprüngliche Anliegen – weniger Aufwand – zumindest ein Stück weit ad absurdum geführt.
„Der Sinn ist, einfachste Bauvorhaben schneller voranzubringen, nicht, dem Rat etwas vorzuenthalten“, erläuterte der zum Zeitpunkt der Ratssitzung noch amtierende Verbandsbürgermeister Otto Reiland (CDU). Er machte einige Unklarheiten im Gremium aus und schlug vor, das Thema zu vertagen, bis alles verstanden ist. Der passende Antrag der CDU fand jedoch keine Mehrheit.
Bauabteilungsleiter Frank Juchem von der Verbandsgemeindeverwaltung wies ebenfalls daraufhin, dass die angeregte Formulierung inhaltlich nichts an der bisherigen Handhabe ändern werde. Bei städtebaulichen Eingriffen oder eventuell sogar drohenden Präzedenzfällen obliege weiterhin die Entscheidung den politischen Gremien. Der Ortsbürgermeister solle ausschließlich unkritische Dinge entscheiden dürfen. Und auch Ortschef Volker Mansky hakte noch einmal nach: „Ist es wirklich gewollt, dass jede Bausache sowohl im Bauausschuss als auch im Gemeinderat landet?“ Diese Frage bejahte die Ratsmehrheit.