Rhein-Pfalz Kreis Wer darf den Bürgerbus nutzen?

Wofür und vom wem darf der Kleinbus, den die RV Bank Rhein-Haardt der Ortsgemeinde Lambsheim geschenkt hat, genutzt werden? Diese Frage ist vier Monate nach der Übergabe des Fahrzeugs noch immer nicht hinreichend geklärt. Der Ortsgemeinderat hat den Entwurf für entsprechende Richtlinien wegen „Beratungsbedarfs“ noch nicht abgesegnet.
Der Neunsitzer, ein Opel Vivaro Kombi im Wert von 25.000 Euro, ist für soziale Zwecke gedacht. Bislang bedeutet das nach Angaben von Ortsbürgermeister Herbert Knoll (CDU), dass Senioren damit ein- bis zweimal im Monat zu Veranstaltungen gebracht werden, zum Beispiel zur Vollversammlung für die Wahl des Seniorenbeirats der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim. „Auch bei einem Ausflug zur Landesgartenschau in Landau kommt er zum Einsatz.“ Die VG nutze das Fahrzeug zudem bei der Betreuung von Asylbewerbern. Was die Nutzung „durch Dritte“ angeht – damit meint der Bürgermeister alle, die nicht in irgendeiner Weise Teil der Orts- oder VG-Verwaltung sind –, ist noch keine Entscheidung gefällt worden. Die Verwaltung hat dem Gemeinderat dazu einen Vorschlag gemacht, der vorsieht, dass den Bus auch Vereine, Schulen und Organisation ausleihen dürfen. „Über den Benutzerkreis und die Höhe der Kostenbeteiligung gibt es noch unterschiedliche Auffassungen“, erklärt Knoll, warum die Richtlinien noch einmal im Haupt-, Kultur- und Sozialausschuss beraten werden müssen, obwohl das Gremium schon am 3. März den ersten Entwurf vorberaten und abgeändert hat. Der zweite Richtlinienentwurf enthält jetzt unter anderem folgende Regeln: Der Bus darf nicht von Parteien sowie für private oder gewerbliche Zwecke genutzt werden. Die Ausleihe für maximal drei Tage am Stück muss eine Woche vorher angemeldet werden, und pro gefahrenem Kilometer ist ein Nutzungsentgelt von 85 Cent zu entrichten. Darin sind die Treibstoffkosten enthalten. Einige Ratsmitglieder halten diesen Obolus für zu hoch, andere für zu gering. Auch wurde die Frage aufgeworfen, ob der Bus nicht auch dafür genutzt werden könnte, ältere Lambsheimer zu Arztpraxen und Geschäften zu bringen, ähnlich wie in Bobenheim-Roxheim und Maxdorf. Über all diese Punkte soll jetzt also erneut der Ausschuss Gedanken machen, bevor eine dritte Fassung der Nutzungsrichtlinien erstellt wird. (ww)