Rhein-Pfalz Kreis „Viele fühlen sich überlastet“

Sind die Mitarbeiter der Verwaltung ausgelastet oder gar überlastet? Das will die Verbandsgemeinde (VG) Lambsheim-Heßheim untersuchen lassen. Einen solchen Beschluss hat der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss am Mittwoch auf den Weg gebracht. Kosten soll die Untersuchung bis zu 25.000 Euro.
Beginnen soll die Überprüfung möglichst bald: Die Zeit dränge, sagte Verbandsbürgermeister Michael Reith (SPD). Da ein Mitarbeiter der Verwaltung ihm gegenüber bereits eine Überlastungsanzeige gestellt habe, sei er als Dienststellenleiter verpflichtet, unverzüglich zu reagieren. Hintergrund ist, dass die Verwaltung ein Personalkonzept erstellt hat, das ab der Fusion der Gemeinde Lambsheim mit der Verbandsgemeinde Heßheim zum 1. Juli 2014 griff. Dabei, erläutert Reith, hätten sich einige Zuständigkeiten bei der Sachbearbeitung geändert. So sei beispielsweise auf den Finanzbereich ein höherer Aufwand zugekommen, da das Haushalts- und das Kassenwesen zusammengelegt wurden. Ob an diesem Personalkonzept noch Verbesserungsbedarf besteht und an welchen Stellen die Personaleinteilung zwischen Abteilungen oder Sachgebieten noch nachjustiert werden muss, will die VG nun untersuchen lassen. „Das ist wichtig, denn viele im Haus fühlen sich momentan überlastet“, sagte der Bürgermeister. Übernehmen soll dies kein Mitarbeiter der Verwaltung, sondern ein externer Dienstleister. Damit, informierte Reith, wolle man vermeiden, dass sich eine Abteilung benachteiligt fühlt. In der Beschlussvorlage wird die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz vorgeschlagen. Auch einen privaten Anbieter habe man angeschrieben, allerdings keine Rückmeldung erhalten, so der VG-Chef. Sollte die Kommunalberatung den Zuschlag erhalten, würde die Untersuchung der Kernverwaltung so ablaufen: Auf ein Vorgespräch sollen die sogenannte Ist-Erhebung und Ist-Analyse folgen. Dazu würde die Kommunalberatung die Abteilungsstruktur auswerten – also, welche Abteilung und welches Sachgebiet wie viele Mitarbeiter hat – und Gespräche mit den Fachbereichsleitern führen. Außerdem sollen alle Mitarbeiter eine Stellenbeschreibung machen, also auflisten, welche Aufgaben sie haben und welchen Anteil diese jeweils an ihrer Gesamtarbeit haben. Diese Daten, sagte Reith, wollen die Prüfer mit Fallzahlen und Richtwerten, zum Beispiel vom Landesrechnungshof, vergleichen und auf dieser Basis Verbesserungsvorschläge machen. Dass die VG weitere Mitarbeiter einstellen muss, hält Reith für unwahrscheinlich. „Es könnte allerdings sein, dass wir einige Leistungen von einem überlasteten Mitarbeiter an Kollegen übertragen, die noch Kapazitäten haben.“ Die Kosten für das Angebot der Kommunalberatung liegen bei etwa 25.000 Euro. Angesichts dieser Summe forderten Peter Frank (SPD, Heßheim) und die FWG-Fraktion, doch ein Vergleichsangebot einzuholen. Dem schloss sich Thomas Butsch (CDU, Heßheim) an: „Das ist schon ein hoher Preis.“ Daher einigte sich der Ausschuss darauf, für den Auftrag maximal 25.000 Euro bereitzustellen, aber noch ein zweites Angebot einzuholen und das günstigere anzunehmen. In der Ausschusssitzung wurde außerdem über eine Aufwandsentschädigung für Bürgermeister Michael Reith diskutiert, die rückwirkend ab dem 1. Juli 2014 gezahlt werden soll. Damit sollen Ausgaben ausgeglichen werden, die nicht durch den Sold abgegolten sind, zum Beispiel Parktickets bei Dienstfahrten. Wie Beigeordneter Michael Hack (CDU) informierte, habe Klaus Schütz (FWG), Bürgermeister der VG Heßheim, den damaligen Höchstbetrag von monatlich 163,61 Euro erhalten. Für Reith würde die Pauschale höher ausfallen, da die neue VG mehr Einwohner hat und die entsprechende Landesverordnung für Kommunen, die zwischen 10.000 und 20.000 Einwohner haben, den Höchstbetrag von 196,85 Euro monatlich vorsieht. Willi Boxheimer (CDU, Lambsheim) warf die Frage auf, ob wirklich der Höchstbetrag nötig sei, schließlich habe die VG nur knapp 17.000 Einwohner. „Ich würde das eher etwas niedriger ansetzen.“ Angela Haller (SPD, Lambsheim) erinnerte daran, dass sowohl in der alten VG als auch in der Gemeinde Lambsheim der Höchstbetrag gezahlt worden sei. Auch die FWG sah keinen Änderungsbedarf. Die endgültige Entscheidung über die Höhe der Aufwandsentschädigung fällt der VG-Rat in seiner nächsten Sitzung. (nasu)