Frankenthal / Limburgerhof
Vergewaltigungsprozess: Sex mit Minderjährigem gegen dessen Willen?
In seiner Anklageschrift wirft Staatsanwalt Daniel Mayr dem Beschuldigten neben der Vergewaltigung auch den Besitz von kinderpornografischen Bildern und Videos vor. Am 25. Mai 2025 habe sich der 33-Jährige über eine Dating-Plattform mit einem 16-jährigen Jugendlichen in Limburgerhof verabredet. Er habe diesen vom Bahnhof abgeholt und ihn mit in seine Wohnung genommen. Obwohl der 16-jährige im Chat zuvor klargemacht habe, dass er höchstens Küssen und Oralverkehr wolle, und dies auch während der Zärtlichkeiten in der Wohnung noch einmal zum Ausdruck brachte, habe der Angeklagte gegen den erkennbaren Willen des Jugendlichen zwei Minuten lang Analverkehr mit ihm gehabt.
Bei einer Durchsuchung nach seiner Festnahme seien im September 2025 darüber hinaus auf dem Mobiltelefon des Angeklagten verschiedene kinderpornografische Inhalte gefunden worden, sagt der Staatsanwalt. Er listet mehrere Bilder und Videos auf, auf denen auch elf- bis 13-jährige Kinder bei sexuellen Handlungen zu sehen sind.
Drogen und Alkohol konsumiert?
Wie die Verteidigerin, Rechtsanwältin Laura Noethe-Shinwari aus Mannheim, sagte, bestreite ihr Mandant die vorgeworfenen Taten. Es habe zwar das Treffen mit dem 16-jährigen gegeben. Dabei sei aber nichts gegen den Willen des Jugendlichen passiert. Da er vor dem Treffen einigen Alkohol getrunken hätte, könne ihr Mandant sich nicht mehr so genau an alles erinnern. „Was den zweiten Vorwurf betrifft: Er weiß nicht, wie die Bilder und Videos auf sein Smartphone gekommen sind“, erklärte die Anwältin.
Auf Fragen des Richters zu seiner Person sagte der 33-jährige, übersetzt mithilfe eines Dolmetschers, er sei im kurdischen Teil des Iran aufgewachsen. Er habe dort viele Probleme wegen seiner Homosexualität gehabt und sei deshalb zusammen mit seinem Partner 2021 nach Deutschland geflüchtet. Hier habe er zuerst in einer Flüchtlingsunterkunft in Speyer gewohnt, später in Limburgerhof und im Lager eines Einzelhandels gearbeitet. Auf die Frage nach Drogen räumte er den häufigeren Konsum von Marihuana und Alkohol ein. Er sei jüdischen Glaubens, kein Muslim. Wegen Beziehungsproblemen mit dem Partner benutze er seit einiger Zeit öfter eine Online-Plattform, um junge Männer kennenzulernen. Meist seien die über 20. Laut Noethe-Shinwari ist der Angeklagte davon ausgegangen, dass der Geschädigte 18 Jahre alt sei, da dies Voraussetzung für die Nutzung der Plattform sei.
Zweifel an Glaubwürdigkeit der Aussagen
Wer denn Zugriff auf das gefundene Mobiltelefon hatte, wollte der Richter wissen. „Es ist auch von meinem Partner benutzt worden und von einem befreundeten Iraner, der öfter da war und selbst kein Handy hatte“, antwortete der Angeklagte. Zu seinem Drogenkonsum vor dem Treffen sagte er, er habe in der Nacht davor eine, am Morgen noch einmal eine halbe Ecstasy-Pille genommen und etwas Marihuana geraucht. Dazu habe er vor dem Treffen eine halbe Flasche Whisky getrunken. Angesichts des geplanten Sextreffens kam dem Richter dies merkwürdig vor. Auf intensive Nachfragen, wann er den Whisky getrunken haben will, verwickelte sich der 33-jährige zunehmend in Widersprüche. Eine Rolle spielt der Alkoholkonsum bei der Frage nach einer möglicherweise verminderten Steuerungsfähigkeit.
Um das zu beurteilen, wäre eigentlich das Gutachten eines Sachverständigen notwendig, was den Prozess aber in die Länge ziehen würde. Doch an der Glaubwürdigkeit der Aussagen des Angeklagten zu seinem Alkoholkonsum hat das Gericht seine Zweifel. Hier soll die Aussage des Geschädigten abgewartet werden. Der heute 17-Jährige wird als Nebenkläger von Rechtsanwalt Patrick Senghaus aus Mannheim vertreten. Wie in solchen Fällen üblich, wird auf seinen Antrag hin die Öffentlichkeit bei der Aussage des Minderjährigen ausgeschlossen. Der Prozess wird fortgesetzt.