Rhein-Pfalz Kreis Uneinigkeit bei Nahverkehrsplan

Nicht ganz einig sind sich die Kreistagsmitglieder über den neuen Nahverkehrsplan geworden. Ohne Zustimmung von FDP und Grünen wurde am Ende die dritte Fortschreibung des ersten Nahverkehrsplans von 1998 gültig. Einig wurde man sich dagegen, dass einzelne Linienbündel in den Ausschüssen betrachtet und beraten werden.

„Wir sind doch noch mitten in der Diskussion“, sagte Grünen-Fraktionschef Heinz-Peter Schneider. Bei dieser wurde klar, dass seiner Partei das 140-seitige Werk an vielen Stellen zu unkonkret ist. Schneider: „Vieles klingt doch sehr unverbindlich.“ Die Grünen hatten zur Kreistagssitzung per Antrag noch ergänzende Untersuchungen gefordert. Landrat Clemens Körner (CDU) betonte erneut, dass der Nahverkehrsplan einen Rahmen für die Mobilität der Menschen im Kreis festlegt – ohne sich allein auf den Öffentlichen Personennahverkehr zu beschränken. Einzelne Streckenanalysen könnten jedoch immer noch mit den Verkehrsbetrieben besprochen und in den Ausschüssen diskutiert werden – auch nachdem der Nahverkehrsplan verabschiedet ist. Die Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD – Peter Christ und Hans-Dieter Schneider – warben ebenfalls dafür, über den Nahverkehrsplan abzustimmen. „Wir können heute den Rahmen setzen und dann gucken, was wir noch umsetzen können“, sagte Christ. Schneider wies darauf hin, dass der Kreistag „eine Marke setzen könnte“. Jürgen Creutzmann (FDP) machte sich um die Zukunft Sorgen – konkret, wenn es um den Hochstraßenabriss in Ludwigshafen geht. Dass der Nahverkehrsplan nur bedingt damit verbundene Probleme thematisieren kann, scheint er akzeptiert zu haben. Doch zufrieden ist er mit dem Werk noch nicht. Er verwies in seiner Rede auf ein logistisches Problem: „Die Lösung des Verkehrschaos beim Abriss der Hochstraße wird nicht in mehr Radwegen zu suchen sein, sondern darin, wie 43.150 Auspendler aus dem Rhein-Pfalz-Kreis und 11.800 Einpendler in den Kreis auf den ÖPNV zu bringen sind.“ Die Radwege waren ein Seitenhieb auf die Grünen. Der zweite Nahverkehrsplan wurde 2016 verabschiedet. Kreise und kreisfreie Städte sind laut Gesetz dazu verpflichtet, Nahverkehrspläne aufzustellen und fortzuschreiben, wenn Mobilität sich verändert.

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