Rhein-Pfalz Kreis Steuern: Gemeinde möchte Hilfe

«Mutterstadt.» Damit der Wettbewerb nicht verzerrt wird, müssen Kommunen für bestimmte Tätigkeiten in Zukunft ebenso Umsatzsteuer abführen wie private Unternehmen. Das betrifft alle Tätigkeiten, für die sie ein Entgelt verlangen. So hat es die Europäische Union beschlossen, und so muss es der Bundesgesetzgeber umsetzen. Dafür räumt er den Städten und Gemeinden eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 ein. Um Fehler bei der Umstellung zu vermeiden, holt sich die Gemeinde Mutterstadt externe Hilfe von einem Steuerberater. Der bekommt dafür ein Honorar von 130 Euro die Stunde. „Bei Verstößen könnten uns immerhin Strafzahlungen drohen“, begründet Kämmerin Elke Helm die Vorsichtsmaßnahme.
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