Rhein-Pfalz Kreis Schöner Wohnen an der Hauptstraße

Häuser direkt an der Straße – von der üblichen Haus- und Hofbauweise will man in Hochdorf-Assenheim abrücken.
Häuser direkt an der Straße – von der üblichen Haus- und Hofbauweise will man in Hochdorf-Assenheim abrücken.

«Hochdorf-Assenheim.» Damit die Menschen wieder gerne an der Haupt- und Ludwigshafener Straße, sprich: an der L 530 leben oder dorthin ziehen, wagt sich der Gemeinderat an ein Großprojekt. Gleich für vier große Gebiete entlang der Lebensader des Dorfs sollen Bebauungspläne erstellt werden. Pläne – mit der Garantie zum Wohlfühlen

Diese Pläne hält die große Mehrheit der Ratsmitglieder für das geeignete Mittel, um die Bauvorschriften so zu gestalten, dass die Grundstückseigentümer oder zukünftige Bauherren sich Wohlfühldomizile schaffen können. Häuser, in denen es sich trotz des vielen Verkehrs auf der Straße angenehm leben lässt. Häuser, die zum Beispiel abgerückt von der Straße und damit weiter weg vom Verkehrslärm gebaut werden dürfen anstatt direkt an der viel befahrenen Hauptverkehrsader, wie das bisher überwiegend der Fall und auch vorgeschrieben war. Drei der vier Areale, die nun mit einem Bebauungsplan verbessert werden sollen, befinden sich in Hochdorf. Fläche A betrifft das Gebiet nördlich der Hauptstraße zwischen Schafbrückenweg und Alfons-Legner-Straße. Für den südlichen Teil dieses Geländes soll nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der nördliche Teil soll in den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde aufgenommen werden. Die Fläche B bezeichnet ein Gebiet südlich der Hauptstraße zwischen der Straße Am Bildstock und der Böhler Straße. Sie soll komplett mit einem Bebauungsplan überplant werden. Fläche C liegt nördlich der Hauptstraße zwischen Alfons-Legner- und Alsheimer Straße. Für sie soll ebenfalls ein Bebauungsplan erstellt werden. Damit auf allen freien Flächen Wohngebäude entstehen können, muss ein kleiner, bisher als Acker genutzter Bereich im Flächennutzungsplan entsprechend umgewidmet werden. Als einziges Areal in Assenheim befindet sich Fläche D im Westen direkt neben der Firma Mayer & Ruppert. Hier soll noch geprüft werden, ob der unbebaute Bereich zwischen dem Firmengelände und der Wohnbebauung ebenfalls in den Bebauungsplan aufgenommen werden kann. Außerdem wichtig: Die Gemeinde soll sich bei dem Unternehmen erkundigen, ob es einen Teil des Areals als Erweiterungsfläche benötigt. Mit dem Vorbereiten der vier erforderlichen Aufstellungsbeschlüsse wird die Gemeindeverwaltung eine ganze Weile beschäftigt sein. „Sie hat auch gleich darauf hingewiesen, dass ihre Kapazitäten begrenzt sind“, berichtet Ortsbürgermeisterin Gabriele Böhle (CDU). Dem Rat sei natürlich bewusst, dass sich die Planungsverfahren und erst recht die damit verbundenen Genehmigungsverfahren über viele Jahre erstrecken werden. „Wir möchten hier bei den Leuten auch keine falschen Hoffnungen wecken. Aber irgendwann müssen wir mal anfangen“, sagt Böhle. Mit dem nun vorliegenden Beschluss seien die Voraussetzungen für künftige Ratsarbeit geschaffen.“ Und für Wohlfühlwohnen an der L 530.

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