Rhein-Pfalz Kreis Platz für eine moderne Tierklinik

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Fussgönheim. Für das Areal nördlich der Aldi-Filiale und westlich der Landesstraße 454 in Fußgönheim soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Damit möchte die Kommune zwei Sachen erreichen: Rechtssicherheit schaffen und Umstrukturierungen ermöglichen.

Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Maxdorf ist das rund 11.660 Quadratmeter große Gelände des ehemaligen Gartencenters bereits seit 2009 als Gewerbegebiet ausgewiesen. Genutzt wird es als solches ebenfalls schon lange. Derzeit im östlichen Teil von einem Landschaftsbaubetrieb sowie einer Tierarztpraxis. Im westlichen Teil ist eine Hundepension angesiedelt. Einen Bebauungsplan der Ortsgemeinde Fußgönheim gibt es hierfür allerdings noch nicht. Das soll sich nun ändern. Denn die Gemeinde möchte die genannten Nutzungen planungsrechtlich absichern und eventuelle Umstrukturierungen oder Neuordnungen ermöglichen. Aktuell ist zum Beispiel angedacht, dort eine moderne Tierklinik einzurichten. Der Name des angestrebten Bebauungsplans: „Gewerbegebiet am Weisenheimer Weg – Nord“. Der Vorteil: Da die Fläche schon gewerblich genutzt wird und sich am grundsätzlichen Zuschnitt wenig ändern soll, kann im Alltag alles weiterlaufen wie gehabt. Erschlossen ist das Gelände schon, es gibt einen Parkplatz, und die Zufahrt erfolgt über dieselbe Abfahrt von der L 454, die auch die Aldi-Kunden nutzen. Es muss auch keine weitere Landschaft zugebaut werden, die vorhandenen Hecken zur Abgrenzung von den Äckern im Norden und Westen sowie die Bäume bleiben erhalten. „Es ist eine Bereicherung für das gesamte Gebiet, wenn wir dort eine Tierklinik hinbekommen. Das ist eine gute Sache“, findet Ortsbürgermeisterin Marie-Luise Klein (SPD). Von Martina Fickler (CDU) auf den in den Unterlagen erwähnten Trainingsplatz für Hunde und deren Gebell angesprochen, erklärt Klein, der Begriff sei irreführend. Der Platz sei für operierte Hunde gedacht, die wieder zum Laufen gebracht werden sollen, nicht aber für sportliche Zwecke. Zu der vor Jahren schon geführten Diskussion um den Lärmpegel weist die Verwaltung darauf hin, dass dieser im Zuge der Baugenehmigung untersucht wurde. Die nächsten Wohngebäude sind demnach in östlicher Richtung 210 Meter entfernt, in südlicher 380 Meter. Dort würden die Richt- und Höchstwerte laut der Experten, die die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt beauftragte, unterschritten. Nachdem der Rat das Aufstellen des Bebauungsplans beschlossen und dem Entwurf hierfür zugestimmt hat, soll dieser nun ausgelegt und der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben werden, Anregungen für den Plan vorzutragen. |mamü

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