Rhein-Pfalz Kreis Paczulla legt Ratsmandat nieder
Das Oberlandesgericht (OLG) in Zweibrücken hat nach eigenen gestrigen Angaben den Revisionsantrag von Andreas Paczulla aus Lambsheim abgelehnt. Damit sei das Urteil des Landgerichts Frankenthal gegen den ehemaligen Leiter des Energieversorgungsunternehmens (EVU) Fußgönheim rechtskräftig. Mittlerweile hat Paczulla (SPD) sein Mandat im Verbandsgemeinderat Lambsheim-Heßheim niedergelegt.
Wie mehrfach berichtet, war Andreas Paczulla wegen Untreue angeklagt und vom Amtsgericht Ludwigshafen zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung plus 2000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er 3500 Euro vom Konto des EVU an eine Bekannte hatte überweisen lassen. In der Berufung vor dem Landgericht Frankenthal wurde das Urteil im September bestätigt. Paczullas Anwalt rief daraufhin die nächsthöhere Instanz, das Pfälzische OLG in Zweibrücken, an und beantragte die Revision. Darunter versteht man die Überprüfung eines Richterspruchs auf Rechtsfehler hin. Im Fall Paczulla sei es um die Frage gegangen, ob die Strafe milder hätte ausfallen müssen, weil der Angeklagte sich um Wiedergutmachung des Schadens bemüht hatte, erläuterte auf Anfrage Claus Kratz, Richter und Sprecher am Oberlandesgericht. Wie berichtet, hatte Paczulla die veruntreuten 3500 Euro samt Zinsen zurückgezahlt. Der Erste Strafsenat des OLG sei aber der Ansicht, dass das Landgericht darin zu Recht keinen strafmildernden Umstand erkannt habe. „Nach unserer Prozessordnung ist das Urteil damit rechtskräftig und der Instanzweg abgeschlossen“, sagte Kratz. Paczulla selbst wollte die laut Gericht am 12. Januar getroffene Entscheidung gestern nicht kommentieren, weil er offiziell noch keine Kenntnis davon habe und nicht mit seinem Anwalt gesprochen habe. Sein Mandat im Verbandsgemeinderat Lambsheim-Heßheim hat der SPD-Mann, der 2010 für das Bürgermeisteramt in Lambsheim kandidiert hatte, zum Jahreswechsel niedergelegt. Als Grund nannte er gestern, dass er seit dem Frühjahr 2015 arbeitsunfähig sei und deshalb auch nicht mehr an Sitzungen des VG-Rats teilgenommen habe. „Weil ich nicht weiß, wie lange dieser Zustand noch anhält, habe ich den Sitz abgegeben. Ein auf Dauer fehlendes Mitglied bedeutet schließlich eine Schwächung der SPD-Fraktion und des Rats.“ Nach Angaben von Michael Reith (SPD), Bürgermeister der VG Lambsheim-Heßheim, hat die Fraktion am Montag darüber gesprochen. „Für Andreas Paczulla wird Peter Kopecek aus Lambsheim nachrücken und in der nächsten Sitzung des VG-Rats verpflichtet werden“, so Reith. Auch in einigen Ausschüssen komme es zur Umbesetzung. Mit dem Rücktritt Paczullas habe sich ein mögliches Ausschlussverfahren aufgrund der OLG-Entscheidung erübrigt, so Reith. Denn die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung lässt für rechtskräftig verurteilte Straftäter deren Ausschluss aus dem Gemeinderat zu. Paragraf 31 nennt als Voraussetzung eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten. Dann kann der Gemeinderat den Ausschluss beschließen, wenn der Betreffende „durch die Straftat die für ein Ratsmitglied erforderliche Unbescholtenheit verwirkt hat“. Wäre der Lambsheimer Sozialdemokrat nicht zurückgetreten, hätte Bürgermeister Reith den Verbandsgemeinderat jetzt über die Rechtskraft des Urteils informieren müssen; danach hätte der Rat einen Monat Zeit gehabt, über einen etwaigen Ausschluss zu entscheiden. (ww)