Rhein-Pfalz Kreis Paczulla legt Berufung ein

Fussgönheim/Ludwigshafen. Für den Ex-Leiter des Fußgönheimer E-Werks, Andreas Paczulla, ist die Arbeitsgerichts-Sache nicht erledigt: Er hat gegen das Urteil aus Ludwigshafen Berufung eingelegt. Das bestätigt eine Sprecherin des Landesarbeitsgerichts in Mainz.

Der Lambsheimer beschäftigt seit 2015 verschiedene Gerichte. Auslöser dafür sind 3500 Euro, die in seiner Zeit als Leiter des Fußgönheimer E-Werks vom Konto des Unternehmens auf das Konto einer Bekannten geflossen sind. Den Strafbefehl, mit dem die Affäre wohl ohne großes Aufsehen beendet gewesen wäre, akzeptierte der ehemalige Beigeordnete der Gemeinde Lambsheim nicht. Er legte Einspruch ein. Die Sache mit dem Vorwurf der Untreue kam vor das Ludwigshafener Amtsgericht. Das Urteil im Februar 2015: elf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 2000 Euro Geldstrafe. Andreas Paczulla legte Berufung ein. Gleichzeitig wehrte er sich vor dem Arbeitsgericht Ludwigshafen dagegen, dass ihm die Verbandsgemeinde Maxdorf nach dem Richterspruch gekündigt hatte. Sie hatte ihren Angestellten, der unter anderem für die wiederkehrenden Beiträge zuständig war, bereits im Februar von seinen Aufgaben entbunden. Doch auch das Arbeitsgericht entschied Ende Oktober gegen ihn: Es wies die Klage ab. Und das will Paczulla nicht hinnehmen. Er legte Berufung ein. Die Akte ist bereits in Mainz. Ob die Berufung zugelassen wird oder nicht, darüber haben die Richter des Landesarbeitsgerichts noch nicht entschieden. Eine Sprecherin rechnet damit, dass Ende des Monats, Anfang März darüber befunden sein wird. Ausgekämpft ist inzwischen die Strafsache. Das Landgericht in Frankenthal verwarf bereits Ende September Paczullas Berufung gegen das Untreue-Urteil des Ludwigshafener Amtsgerichts. Der Grund: Paczulla habe nur das Strafmaß senken wollen, und das kam für das Gericht einem Schuldeingeständnis gleich. Doch auch dieses Urteil wollte der Lambsheimer SPD-Politiker, der vor Jahren für das Bürgermeisteramt kandidiert hatte, nicht auf sich beruhen lassen. Schließlich landete die Akte für das Revisionsverfahren beim Oberlandesgericht Zweibrücken. Es sollte das Berufungsurteil auf mögliche materiell-rechtliche Fehler hin untersuchen. Die Richter in Zweibrücken lehnten den Revisionsantrag jedoch im Januar ab. Damit ist das Urteil des Landgerichts Frankenthal gegen den ehemaligen Leiter des Energieversorgungsunternehmens Fußgönheim rechtskräftig. Mittlerweile hat Paczulla (SPD) sein Mandat im Verbandsgemeinderat Lambsheim-Heßheim niedergelegt. Bleibt offen, wie sein Kampf gegen die Kündigung der Maxdorfer Verwaltung ausgeht. (btw)

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