Rhein-Pfalz Kreis Neutralität im Amtsblatt: Platz für Freiheiten

Das Land Rheinland-Pfalz schreibt vor, dass Nachrichten im Amtsblatt neutral sein müssen. Doch das Gebot politischer Neutralität
Das Land Rheinland-Pfalz schreibt vor, dass Nachrichten im Amtsblatt neutral sein müssen. Doch das Gebot politischer Neutralität lässt in der Praxis auch Freiheiten.

Die Beschwerde über mangelnde Neutralität im Amtsblatt zeigt, dass Gesetze Freiheiten lassen. Wo die Grenzen sind, ist aber unklar.

Ein Bürgermeister benutzt in seiner Neujahrsansprache die Worte „ökologische Diktatur“ und lässt es im Amtsblatt prominent platzieren. Rechtlich hat er sich damit aus Sicht der Kommunalaufsicht nichts zu Schulden kommen lassen, auch wenn zu fraglich ist, ob ein Bürgermeister überhaupt solche Worte wählen sollte. Klar wird: Es gibt Spielraum im Umgang mit dem Gebot der politischen Neutralität im Amtsblatt. Das kann genutzt werden, um abseits neutraler Nachrichten Meinungsnuancen einzustreuen, wie etwa in der Mitteilung zum Bürgerbegehren im Februar. Dass der Spielraum nicht unendlich vergrößert werden kann, muss die Kommunalaufsicht im Blick behalten.

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