Schifferstadt Neue Regeln für Trauerfeiern

Für Bestattungen und Trauerfeiern auf dem Schifferstadter Waldfriedhof gelten weiterhin feste Regeln. Sie wurden nun präzisiert,
Für Bestattungen und Trauerfeiern auf dem Schifferstadter Waldfriedhof gelten weiterhin feste Regeln. Sie wurden nun präzisiert,

Trauerfeiern und Bestattungen sind in den vergangenen Wochen, wie so viele andere Bereiche auch, nur mit starken Einschränkungen möglich gewesen. Die siebte Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus präzisiert die Vorgaben für Trauerfeiern und Bestattungen. Die Stadtverwaltung in Schifferstadt hat nun Regelungen für die Nutzung der Trauerhalle des Waldfriedhofs bekanntgegeben.

Wer zählt zur Trauergemeinde?
An Bestattungen in geschlossenen Räumen dürfen demnach folgende Personen teilnehmen: die Ehegattin oder der Ehegatte, Lebenspartnerin oder Lebenspartner, Verlobte der oder des Verstorbenen,

Verwandte im ersten Grad und Personen eines weiteren Hausstands. Über diesen Kreis hinaus dürften auch weitere Menschen teilnehmen, wenn sichergestellt sei, dass nicht mehr als eine Person pro zehn Quadratmeter Raumfläche anwesend ist. Das Tragen einer Mund- und Nasenmaske sei für alle Teilnehmer – mit Ausnahme des Pfarrers – verpflichtend.

Was gilt in der Trauerhalle?
In der Trauerhalle auf dem Waldfriedhof Schifferstadt stehen nach Angaben der Stadtverwaltung 20 Sitzplätze zur Verfügung. Der Mindestabstand zwischen den Stühlen beträgt mindestens 1,50 Meter. Dies gelte nicht, wenn die Personen in häuslicher Gemeinschaft leben. Am Eingang der Trauerhalle werde Desinfektionsmittel bereitgestellt. Aufgrund des vermehrten Aufwands für Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen werden für die Nutzung der Hallen trotz des verminderten Platzangebots die geltenden Gebührensätze in Rechnung gestellt. Gesang der Teilnehmer, der Einsatz eines Chors und von Blasinstrumenten sei untersagt, die Nutzung der Orgel jedoch zulässig. Gesangbücher würden nicht mehr gestellt. Auch Weihwasserbecken und -behälter bleiben leer. Während der Trauerfeier seien alle Türen zur Belüftung geöffnet. Die Trauergäste dürften die Türen nicht gleichzeitig als Ein-und Ausgänge nutzen.

Wozu die Formulare?
Die persönlichen Daten der Besucher einer Trauerfeier in der Trauerhalle müssten zur Rückverfolgung der Teilnehmer erfasst werden. Hierzu würden den Angehörigen durch die Bestatter die notwendigen Formulare vorab ausgehändigt werden. Das Formular könne ebenfalls auf der städtischen Homepage abgerufen und ausgedruckt werden. Vor dem Betreten der Trauerhalle seien die ausgefüllten Formulare mit den persönlichen Daten am Eingang abzugeben.

Geht’s auch draußen?
„Selbstverständlich sind Trauerfeiern auch weiterhin im Freien möglich“, heißt es weiter – sofern die Mindestabstandsregeln von 1,50 Meter eingehalten würden und die Trauergesellschaft auf den engsten Familienkreis beschränkt werde. Die Stadtverwaltung Schifferstadt bittet die Trauernden um Verständnis. Die Einschränkungen dienten dem Schutz vor Infektion und der Eindämmung der Pandemie.

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