Rhein-Pfalz Kreis „Nach dem Tod wie Müll behandelt“

Haustiere können auf Tierfriedhöfen bestattet werden.
Haustiere können auf Tierfriedhöfen bestattet werden.

«Mutterstadt.» Unter einer beigefarbenen Kinderdecke lag eine tote Katze im Mutterstadter Wald. Andreas Müller hat das Tier gefunden. Der Limburgerhofer fragt sich: Warum behandelt man ein Haustier nach dessen Tod wie Müll? Doch was muss ein Besitzer eigentlich tun, wenn ein Tier stirbt? Einfach Wegwerfen ist jedenfalls in den meisten Fällen nicht erlaubt.

Andreas Müller ist ein neugieriger Mensch – und oft mit der Kamera unterwegs. Das Bild, das er jüngst festgehalten hat, ist ein trauriges. Die vermutlich ehemals getigerte Katze muss schon ein paar Tage tot sein. Neben ihr liegt eine beigefarbene Kinderdecke mit niedlichem Eulenaufdruck. Müller hatte die Decke im Mutterstadter Wald entdeckt, wollte wissen, ob etwas darunter liegt. Und ja, da lag etwas: die tote Katze. Er ist fassungslos. „Tiere sind nun mal kein Müll. Aber für manche Zeitgenossen scheint dies egal zu sein“, schreibt er. Ein solches Verhalten findet er moralisch höchst verwerflich. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, ein gestorbenes Haustier zu entsorgen, teilt die Kreisverwaltung mit. Bei kleinen Tieren, etwa bis mittlere Hundegröße, sei es erlaubt, sie auf dem eigenen Grundstück zu vergraben – sofern es nicht in einem Trinkwasserschutzgebiet liegt. Und: Die Tiere müssen so tief verbuddelt werden, dass sie nicht von einem anderen Tier ausgegraben werden können. Für dahingeschiedene Möpse, Katzen oder Kaninchen ist das also eine Möglichkeit. „Kleine Haustiere wie beispielsweise Hamster, Ratten oder Mäuse können auch in Kunststofftüten verpackt über den Hausrestmüll entsorgt werden.“ Aber eben nur diese kleinen Tiere. Eine Möglichkeit für alle ist das Tierkrematorium. Dort können zum Beispiel auch Pferde eingeäschert werden. „Hierbei bestehen vielfältige Möglichkeiten, wie der Tierhalter seine Asche zurückerhalten kann“, sagt die Verwaltung. Neben Urnen etwa in Kristallen oder Schmuckstücken. Eine klassische Beisetzung auf speziellen Tierfriedhöfen ist auch möglich. Zum Beispiel in Enkenbach-Alsenborn, Mannheim oder Mainz. Alternativ kann ein Tier auch beim Tierarzt abgegeben werden. Ob die Praxis das Tier annimmt und was sie dafür haben möchte, sollte jedoch im Vorfeld erfragt werden, empfiehlt die Kreisverwaltung. Stirbt das Tier nicht zu Hause, sondern wird beim Tierarzt eingeschläfert, kann es dort bleiben oder zum Begraben oder Kremieren mitgenommen werden. Sollen Tiere wie Schweine, Schafe, Ziegen, Rinder oder Pferde nicht verbrannt werden, werden sie von einer Tierkörperbeseitigungsfirma abgeholt. Die nächstgelegene Stelle ist jene in Rivenich (Kreis Bernkastel-Wittlich). Doch wie Andreas Müllers Fund zeigt, hält sich nicht jeder Hausbesitzer daran. „Bei dem Fund eines toten Haustiers kann das zuständige Ordnungsamt oder bei einem Fund im Wald der zuständige Jagdpächter kontaktiert werden“, teilt die Kreisverwaltung mit. Für die Katze im Mutterstadter Wald ist das nun geschehen. Noch Fragen? —Tierkörperbeseitigungsanlage Rivenich, Telefon 06508/91430, E-Mail tba.rivenich@t-online.de —Tierkrematorium Anubis, www.anus-tierbestattungen.de —Haustierbestattung Rhein-Neckar, www.heimtierkrematorium.de

x