Rhein-Pfalz Kreis Mit Vollmacht Geld aufs eigene Konto

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Um rund 200.000 Euro soll ein 57-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim seinen Vater betrogen haben. So sieht es die Anklage. Der Mann hat allerdings mit mindestens einer Generalvollmacht gehandelt, die von seinem Vater für ihn notariell ausgestellt wurde. Doch geschah das auch in seinem Einvernehmen? Der Prozess begann am Donnerstag vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes.

Der Vater, zuletzt in einem Altersheim im Rhein-Pfalz-Kreis untergebracht, ist inzwischen verstorben, kann somit keinen Beitrag zur Aufklärung mehr leisten. Der Sohn will auf Anraten seines Anwalts Frank Peter – zumindest vorerst – in der Verhandlung keine Angaben machen, sich schweigend verteidigen. Im Juli und Anfang August 2013 soll der Angeklagte die Konten seines Vaters bei einer Sparkasse im hessischen Heppenheim aufgelöst und das Geld auf seine eigenen Konten bei der Sparkasse Frankenthal transferiert haben. Zudem hat er mit Generalvollmacht eine Eigentumswohnung des Vaters an der Bergstraße verkauft. Im Dezember 2013 bemerkte der Vater des Angeklagten, dass seine Konten bei der Sparkasse in Heppenheim aufgelöst worden sind und sei erschüttert gewesen, so ein Bankangestellter. Er wurde als Zeuge gehört, kannte den Mann nach eigenen Angaben schon 30 bis 40 Jahre und hatte nach eigenen Aussagen ein gutes Verhältnis zu ihm. Der Vater habe 2012 zu ihm gesagt, dass er sich aus der Immobilienverwaltung herausziehen wolle. Deshalb habe er dem Sohn bereits ein Haus in Spanien und ein weiteres im Odenwald geschenkt. Dass er das Bargeld seinem Sohn überschreiben wollte, konnte sich der Angestellte jedoch nicht vorstellen. Er habe die Transaktionen jedoch vorgenommen, weil der Sohn eine Generalvollmacht besaß und er keinen Kontakt zu dem Vater aufnehmen konnte. Zudem habe der Sohn, als er andeutete, die Generalvollmacht noch einmal überprüfen zu wollen, sofort mit dem Anwalt gedroht. Für seine Rente habe der Vater, als er die Aktivitäten seines Sohnes bemerkt hatte, ein Konto auf den Namen eines Freundes angemeldet, da er Angst gehabt hätte, dass der Sohn auch darauf zugreife, so der Bankangestellte. Eine Frage am ersten Verhandlungstag war, ob der Vater zum Zeitpunkt der Kontenauflösung noch geschäftstüchtig war. Nicht ganz deutlich wurde, warum der Vater bei mehreren Notaren verschiedene Generalvollmachten für den Sohn ausstellen ließ. Ein Notar aus Heppenheim, bei dem die letzte Vollmacht ausgestellt wurde, die vom Vater widerrufen wurde, sagte, dass der Mann einen geschäftstüchtigen Eindruck gemacht habe. Ein Frankenthaler Notar konnte sich an den Fall nicht mehr erinnern. Er sagte jedoch, dass es die Pflicht von Notaren sei, die Geschäftstüchtigkeit zu überprüfen. Wen er einen anderen Eindruck gehabt hätte, dann hätte er die Ausstellung einer Vollmacht sicher abgelehnt. Bei einer Begutachtung in der Stadtklinik Frankenthal, wo der Sohn mit dem Vater vorstellig wurde, kamen die Ärzte zu der Auffassung, dass der Vater sich noch selbst vorstehen könne, nicht in einer Einrichtung des betreuten Wohnens untergebracht werden müsse. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung sagte, der Vater habe „geistige Defizite gezeigt“. „Von einer leichten, aber eindeutigen Demenz“ sprach ein Arzt der Fachklinik Rheinhessen in Alzey, der den Vater für einen anderen Prozess begutachtet hatte. Der Prozess wird am Dienstag, 14. Juni, um 9.30 Uhr fortgesetzt. (nt)

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