DUDENHOFEN/SPEYER Ministerium: Herkulesstauden-Bekämpfung sehr aufwendig

Besteht aus rund 500 Plfanzen: Riesen-Bärenklau am Woogbach zwischen Dudenhofen und Speyer.
Besteht aus rund 500 Plfanzen: Riesen-Bärenklau am Woogbach zwischen Dudenhofen und Speyer.

Eine Herkulesstaude, die an der Gemarkungsgrenze zwischen Dudenhofen und Speyer auf einer Länge von rund 100 Metern wuchert, war Anfang Juli Thema eines RHEINPFALZ-Berichts. Landtagsabgeordneter Michael Wagner (CDU) hat kurz darauf eine Kleine Anfrage bei der Landesregierung zur Verbreitung der invasiven Pflanze, die für Menschen gesundheitsschädlich sein kann, gestellt. Das Umweltministerium hat sie kürzlich beantwortet.

Die Herkulesstaude, auch Riesen-Bärenklau genannt, bei Dudenhofen besteht aus rund 500 Pflanzen. Das geht aus der Antwort des Ministeriums hervor. Und sie ist nicht die einzige im Gebiet, das Wagner als Abgeordneter vertritt – also Speyer, die Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen und Schifferstadt. In Speyer gebe es weitere Exemplare an der Alten Speyerer Weide (Franzosengraben), auf einer Brachfläche Im Rothschild, auf einer Wiese links der alten Landauer Straße sowie in der Gewanne Gaulsperg (Flugplatzgraben) und auf einer Brachfläche im Erlich. Diese Auskunft hat das Ministerium von der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Speyer. Auch der Rhein-Pfalz-Kreis wurde abgefragt. Dort sind der Verwaltung keine größeren Vorkommen bekannt.

Bäche transportieren Samen

„Eine Bekämpfung ergibt grundsätzlich dort Sinn, wo die entsprechenden Kenntnisse und Ressourcen für langjährige Bekämpfungsmaßnahmen existieren“, schreibt das Ministerium. Mehrjährige Projekte habe es in der Vergangenheit an den Flüssen Nister, Nahe und Mosel gegeben. An der Nister seien die Pflanzen von 2007 bis 2013 bekämpft worden, so dass sich ihre Anzahl von rund 50.000 auf unter 100 reduziert hat. Gekostet habe das 230.000 Euro.

Breiten sich seit Jahren entlang des Woogbachs aus: Herkulesstauden.
DUDENHOFEN/SPEYER

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Dieses Beispiel zeige „die Dimension des Aufwands, der bei starker Verbreitung betrieben werden muss“. Eine vollständige Ausrottung sei kaum möglich. An Fließgewässern gebe es außerdem das Problem, dass Samen weitertransportiert werden, wenn die Pflanze nicht am Oberlauf ausgerottet wird.

Auch wer für die Beseitigung der Pflanzen zuständig ist, interessierte Wagner. „Soweit dies zur Abwehr einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten erforderlich ist, können gegenüber demjenigen, der die Ausbringung, die Ausbreitung oder das Entkommen von invasiven Arten verursacht hat, deren Beseitigung und dafür bestimmte Verfahren angeordnet werden“, schreibt das Ministerium. „Verantwortlich ist demnach der Verhaltensstörer.“ Werde dieser nicht aktiv, könne die zuständige Behörde die Pflanzen beseitigen lassen. Grundstückseigentümer seien verpflichtet, dies zu dulden. Bei Grundstücken in öffentlicher Hand seien Kommunen beziehungsweise das Land „in besonderer Weise verpflichtet, tätig zu werden“.

Die Gefahren für die Gesundheit der Bürger schätzt das Ministerium als eher klein ein: Bleibe man der Pflanze fern, bestehe auch keine Gefahr sich zu verbrennen. Wo es besondere Gefahren geben kann, weil zum Beispiel Kindergärten oder Schulen in der Nähe sind, empfiehlt das Ministerium, die Einrichtungen zu informieren und zusätzlich Hinweisschilder aufzustellen.

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