Beindersheim Lösung für Gartenhäuser im Bobenheimer Weg in Sicht

Zäune und Gartenhäuser im Bobenheimer Weg wurden jahrzehntelang geduldet.
Zäune und Gartenhäuser im Bobenheimer Weg wurden jahrzehntelang geduldet.

Im Fall der Gartengrundstücke im Bobenheimer Weg in Beindersheim zeichnet sich eine Lösung ab. Nach einem Gespräch am Dienstag zwischen Vertretern der Kreisverwaltung, der Verbandsgemeindeverwaltung und der Ortsgemeinde könnten die Gartenhäuser und Zäune im Nachhinein legalisiert werden. Zunächst verlängert die Kreisverwaltung die Duldungsfrist für die Bauten bis ins nächste Jahr.

Im Bobenheimer Weg sollten die Eigentümer ihre Gartenhäuser und Zäune abreißen, weil es für deren Bau nie eine Rechtsgrundlage gegeben hat. Weil mittlerweile eine Anzeige vorliegt, lehnte die Kreisverwaltung eine dauerhafte Duldung der teilweise seit Jahrzehnten bestehenden Hausgartenanlagen ab. In zahlreichen anderen Gemeinden hat es laut Verbandsbürgermeister Michael Reith (SPD) ähnliche Situationen geben, in denen Flächen wieder zum ursprünglichen Zweck genutzt werden mussten.

Änderung im Flächennutzungsplan angestrebt

Für die Gartenbesitzer am Bobenheimer Weg könnte es nun aber doch eine Lösung geben: Die dortigen Flächen sind ursprünglich als landwirtschaftliche Nutzflächen ausgeschrieben worden. Reith sagte, da diese Zweckbindung bereits vor Jahrzehnten aufgegeben worden sei, könne man sie nun im neuen einheitlichen Flächennutzungsplan für die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim entsprechend ändern. Im derzeitigen Entwurf des Plans ist der Bereich bereits als Streuobstwiese und Überschwemmungsfläche ausgewiesen. Nach Reiths Aussagen könnte man diese Flächenausweisung noch überarbeiten. „Dann wären Weideflächen für Hobbytierhaltung und Hausgärten in überschaubarem Rahmen möglich“, erklärte Reith.

Was dieser „überschaubare Rahmen“ allerdings genau für die Gartenbesitzer bedeuten würde, müsste die Ortsgemeinde Beindersheim erst im Detail in einem Bebauungsplan festlegen. Dann wäre klar, welche Bauten zulässig sind, etwa wenn es um die Größe der Unterstellstände für Pferde auf den Weideflächen oder Abstellräume in Hausgartenanlagen geht. „Die Vertreter der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis haben zugesichert, dass sie diesen Weg mitgehen können“, teilte Reith nach den Gesprächen mit.

Duldung mindestens bis März 2022

Um die Ausweisung der Fläche im Flächennutzungsplan zu verändern, könnte laut Reith ein Zielabweichungsverfahren notwendig sein. Damit könnte die Verwaltung von den festgelegten Zielen im Raumordnungsplan abweichen, der die Grundlage des Flächennutzungsplans ist. „Dies werden wir nun umgehend mit dem Planungsverband Region Rhein-Neckar (VRRN) und der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd klären“, versicherte Reith.

Der Verbandsbürgermeister wies zudem darauf hin, dass es sich bei dem Schreiben, das die Eigentümer und Pächter der Gartenanlagen bekommen haben, um ein Anhörungsverfahren handelt und nicht um eine Rückbauverfügung, die die Gartenbesitzer dazu zwingen würde, ihre Häuschen und Zäune abzureißen. Da sich nun im Nachhinein die Rechtslage im Bobenheimer Weg ändern könnte, wird die Verwaltung die Anhörungsverfahren zunächst bis Ende März 2022 verlängern. „Bis zu diesem Zeitpunkt wird der derzeitige Zustand geduldet“, sagte Reith.

Tanja Körner besitzt einen Gnadenhof im Bobenheimer Weg. Die meisten Tiere hat sie mittlerweile anderweitig untergebracht.
Tanja Körner besitzt einen Gnadenhof im Bobenheimer Weg. Die meisten Tiere hat sie mittlerweile anderweitig untergebracht.
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