Rhein-Pfalz Kreis Konten sind täglich abzugleichen

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Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt hat im Sommer drei Wochen lang die Kassengeschäfte der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim geprüft. Es gab neun Beanstandungen, über die der VG-Rat am Mittwoch informiert wurde.

Die bei der Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises angesiedelte Behörde hat stichprobenartig vor allem untersucht, inwieweit die aus Lambsheim und der VG Heßheim zusammengeschlossene Verwaltung seit der Fusion im Sommer 2014 ihr Finanzwesen und die Zahlstellen rechtlich einwandfrei organisiert hat. Sie moniert unter anderem, dass es noch keine Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung und das Kassenwesen gibt. Darunter versteht man allgemeine schriftlich fixierte Regeln zur Einhaltung von Sicherheitsstandards. Auch für die Zahlstellen der Verwaltung, beispielsweise im Bürgerbüro oder der Kfz-Zulassungsstelle, fehlten zum Zeitpunkt der Prüfung die vorgeschriebenen Verfügungen. Außerdem war das EDV-Programm für das Kassen- und Rechnungswesen nicht geprüft und offiziell freigegeben. Diese drei Mängel seien inzwischen behoben oder in Bearbeitung, sagte VG-Bürgermeister Michael Reith (SPD) in der Sitzung des Rats am Mittwoch. Widersprüche in den Kassensoll-Listen, die auf einem Programmfehler beruhen, soll die Software-Firma beheben. Etwas gravierender als diese Dinge ist die Feststellung der Prüfer, dass der Kassenstand der VG seit Januar nicht täglich, sondern nur noch wöchentlich abgeglichen worden war. Das darf nicht sein, weil sonst etwaigen Ungereimtheiten nicht zeitnah nachgegangen werden kann. Bürgermeister Reith informierte, dass der Tagesabschluss nun auch tatsächlich täglich erfolgt. Ebenfalls keine Lappalie war der Umstand, dass die VG die Kassengeschäfte des Gewässerzweckverbands Isenach-Eckbach führt und dessen Geschäftsführer trotzdem eigenmächtig Geldanlagen getätigt hat. In Zukunft werde strengstens darauf geachtet, dass die Zuständigkeiten eingehalten werden, versicherte Michael Reith. „Nur der Kassenleiter der VG und sein Stellvertreter sind zeichnungsberechtigt.“ Quasi umgekehrt war es im Fall der Lambsheimer Bildungsstiftung. Für die hatte die VG-Verwaltung Geldgeschäfte getätigt, ohne formal dazu befugt zu sein. Die Kassenführung für die Stiftung werde demnächst in deren Satzung verankert. Die Mitglieder des Verbandsgemeinderats nahmen den Prüfbericht und die Kommentare des Bürgermeisters kommentarlos zur Kenntnis. Der Bericht wird jetzt öffentlich in der Verwaltung ausgelegt. (ww)

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