Rhein-Pfalz Kreis Klage der Bohrungsgegner hat aufschiebende Wirkung

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Otterstadt. Wann das Verwaltungsgericht Neustadt über eine Klage von Mitgliedern der Interessengemeinschaft gegen Erdölbohrungen und Erdölförderung in Otterstadt in Sachen Probebohrung entscheidet, steht noch nicht fest. Die Klage der Bohrungsgegner hat aufschiebende Wirkung.

Sechs Personen, die in der Interessengemeinschaft gegen Erdölbohrungen und Erdölförderung aktiv sind, haben Mitte Juni eine Klage gegen die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd beim Verwaltungsgericht Neustadt eingereicht. Derzeit schicken die Beteiligten Schriftsätze hin und her, in denen Begründungen ausgetauscht werden. Die Sprecherin des Verwaltungsgerichts, Sabine Jahn-Riehl, sagte gestern auf RHEINPFALZ-Anfrage: „Einen Termin für die mündliche Verhandlung haben wir noch nicht anberaumt.“ Es werde aber nicht mehr in diesem Jahr verhandelt. Ein Konsortium aus GDF Suez und Palatina GeoCon will mit einer Probebohrung feststellen, ob es in Otterstadt Erdöl gibt. In einem ersten Schritt musste die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd über ein Zielabweichungsverfahren entscheiden. Dabei muss aus einer landwirtschaftlich genutzten Fläche ein Industriegebiet gemacht werden. Es gibt einen Bescheid, der das genehmigt, allerdings hatte die Interessensgemeinschaft Widerspruch dagegen eingelegt, – dem wurde von der Struktur- und Genehmigungsdirektion nicht stattgegeben. Nun wollen sich die Bohrungsgegner mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht Neustadt gegen das Abschmettern ihres Widerspruchs wehren. Das hat auch Konsequenzen für die Firmen, die nach Erdöl suchen, denn aus dem Probebohren wird erst mal nichts: Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Neustadt hat aufschiebende Wirkung, berichtete die Sprecherin der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD), Nora Schweikert. Allerdings: „Es besteht die Möglichkeit, dass der Antragsteller einen Antrag auf Sofortvollzug stellt“, führte sie weiter aus. Der Antragsteller für die Probebohrung ist GDF Suez und Palatina GeoCon. Derzeit liege indes kein solcher Antrag auf Sofortvollzug vor. Wenn das Bohr-Konsortium bei der SGD einen solchen Antrag stellen würde, wäre jedoch abermals das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Reihe: Es hätte dann zu prüfen, ob der Sofortvollzug überhaupt angezeigt ist. (snr)

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