Hessheim Gebühren für Ausheben und Schließen der Gräber steigen

Für das Ausheben und Schließen eines Grabs auf dem Heßheimer Friedhof werden ab 1. Januar 520 Euro fällig.
Für das Ausheben und Schließen eines Grabs auf dem Heßheimer Friedhof werden ab 1. Januar 520 Euro fällig.

Die Gebühren für das Ausheben und Schließen von Grabstätten auf dem Heßheimer Friedhof sollen zum 1. Januar steigen. Das hat Ortsbürgermeister Holger Korn (SPD) kürzlich den Mitgliedern des Friedhofsausschusses mitgeteilt – nicht ohne Kritik an der VG-Verwaltung.

Bei der Erhöhung handelt es sich nicht um die Friedhofsgebühren, die die Ortsgemeinde erhebt, sondern um die Dienstleistungen des Bestatters, die direkt mit den Mietern der Grabstätten abgerechnet werden. Sie müssen künftig mehr Geld an den Bestatter zahlen: Das Ausheben und Schließen von Wahl- und Reihengräbern auf dem Heßheimer Friedhof soll künftig 520 Euro kosten. Bei Tieferlegung werden ab dem 1. Januar 670 Euro fällig. Für Gräber für Kinder bis zu fünf Jahren werden 270 Euro und für Urnengrabstätten 180 Euro angesetzt. Der Trägerlohn je Sargträger soll künftig 45 Euro betragen. Hintergrund der Erhöhung, die laut VG-Verwaltung die erste in 25 Jahren ist, ist, dass die bisherigen Kosten laut Vorlage aufgrund gestiegener Löhne und Nebenkosten „nicht mehr tragbar“ für das beauftragte Unternehmen, das Bestattungsunternehmen Schreiber aus Großniedesheim, sind.

„Moderate Anpassung“

In der Sitzungsvorlage der Ausschussmitglieder waren die derzeit gültigen Preise nicht angegeben. Das kritisierte Ortsbürgermeister Holger Korn (SPD). Die VG-Verwaltung sagte auf Nachfrage der RHEINPFALZ, der Bestatter würde den Auftraggebern momentan Rechnungen ausstellen. Über deren Größenordnung wollte man aus Datenschutzgründen aber keine Angaben machen.

Bodo Voll (FWG) informierte die Mitglieder des Ausschusses, dass die neuen Gebühren aus seiner Kenntnis heraus eine Erhöhung um mehr als das Doppelte bedeuteten. VG-Bürgermeister Michael Reith (SPD) teilt nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachbereich mit, dass es sich bei der Erhöhung um eine „moderate Anpassung“, handle. Der Preis für das Ausheben und Schließen von Wahl- und Reihengräbern sei von 350 auf 520 Euro erhöht worden, bei Tieferlegung waren bislang 400 Euro, ab dem 1. Januar dann 670 Euro fällig.

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