Rhein-Pfalz Kreis RHEINPFALZ Plus Artikel Flaschenwerfer-Prozess: Psychiatrisches Gutachten überrascht

Die Flasche durchschlug die Frontscheibe: Der Autofahrer erlitt dabei Schnittverletzungen am Arm und im Gesicht.
Die Flasche durchschlug die Frontscheibe: Der Autofahrer erlitt dabei Schnittverletzungen am Arm und im Gesicht. Foto: polizei/frei

Weil er eine Flasche gegen ein fahrendes Auto geworfen und den Fahrer dadurch verletzt hatte, stand ein 36-Jähriger aus Schifferstadt vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Speyer. Die erste Verhandlung am 6. Juni 2018 wurde abgebrochen, weil für das Gericht ein psychiatrisches Gutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten gefordert hat. Und das überraschte.

29. August 2017. Der Angeklagte lief tagsüber auf dem Fußweg neben der Landstraße zwischen Schifferstadt und Waldsee entlang. Offenbar aus einer Laune heraus hatte er eine Weinflasche mitten auf die Fahrbahn geworfen, wo sie gegen die Windschutzscheibe eines fahrenden Autos geprallt war, sie durchschlagen und den Fahrer getroffen hatte. Der hatte Schnittverletzungen am Arm und im Gesicht davon getragen.

Verhandelt wurde dieser Fall erstmals am 6. Juni 2018 – und gleich zu Beginn bei der Verhandlung war der Angeklagte durch unzusammenhängendes Gerede aufgefallen. Eigentlich wollte er gar keine Aussagen machen, weder zur Person noch zur Sache, hatte er seinem Verteidiger Theo Butz aus Schifferstadt mitgeteilt, der dies im Gerichtssaal so weitergab. Trotzdem redete der junge Mann dann ununterbrochen – allerdings, so richtig schlau wurde man nicht daraus. Zu seinem Alter etwa hatte er drei verschiedene Versionen im Angebot: von 34 bis 36 Jahre. Die Mitte war es damals dann.

Gutachter bescheinigt volle Schuldfähigkeit

Das Gericht entscheid damals, ein psychiatrisches Gutachten erstellen zu lassen. Dies braucht seine Zeit, so dass mehr als ein Jahr später nun die eigentliche Verhandlung stattfinden konnte. Bei der jetzigen Verhandlung wurden neben dem psychiatrischen Gutachten vier Zeugen aufgeboten. Drei – neben dem Geschädigten zwei zufällige Passanten – halfen mit ihren Aussagen, den Sachverhalt aufzuklären. Der bot keine Überraschungen und blieb so, wie bereits im vergangenen Jahr festgestellt. Ein weiterer Zeuge bestätigte die „Drogenkarriere“ des Angeklagten.

Das psychiatrische Gutachten, erstellt von Harald Dreßing vom Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim, war allerdings eine Überraschung für die, die den Angeklagten 2018 vor Gericht erlebt hatten. Er bescheinigte dem Angeklagten, voll und ohne Einschränkungen schuldfähig zu sein. Die Anträge von Staatsanwalt und Verteidiger wichen deutlich voneinander ab. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, dazu 600 Stunden gemeinnützige Arbeit und Drogenberatung, der Verteidiger sechs Monate zur Bewährung. Das Gericht folgte im Urteil auf zwei Jahre zur Bewährung nebst 600 Arbeitsstunden dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

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