Rhein-Pfalz Kreis Fall Paczulla: Arbeitsgericht weist Klage ab

Ludwigshafen/Maxdorf. Das Arbeitsgericht Ludwigshafen hat gestern die Klage des ehemaligen Leiters des Fußgönheimer E-Werks, Andreas Paczulla, abgewiesen. Damit hat das Gericht die Kündigung, die die Verbandsgemeinde Maxdorf ihrem Angestellten ausgesprochen hat, nachdem dieser vom Amtsgericht Ludwigshafen wegen Untreue schuldig gesprochen wurde, für wirksam erachtet. Eine Begründung des Urteils gibt es in den kommenden Wochen.

Der Lambsheimer Andreas Paczulla, der zuletzt in der VG-Verwaltung für wiederkehrende Beiträge zuständig war, hatte sich im April in der ersten Runde des Prozesses vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung gewehrt (wir berichteten). Gestern wollte der Richter wissen, wie es zu der unrechtmäßigen Überweisung von 3500 Euro vom Konto des E-Werks an eine Bekannte von Paczulla kommen konnte. „Von einem Augenblicksversehen kann ja keine Rede sein“, stellte er fest. Danach war die Verhandlung geprägt von einem regen Schlagabtausch zwischen dem Rechtsbeistand des ehemaligen E-Werkleiters und dem Anwalt der Verbandsgemeinde Maxdorf. „Eine Kompromisslösung scheidet aus.“ Mit diesen Worten beendete der Richter am Arbeitsgericht schließlich die Verhandlung und entschied nach einer Beratungspause: Die Klage Paczullas wird abgewiesen. Gegen sein vom Amtsgericht verhängtes Strafmaß – elf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung – hatte Paczulla Berufung eingelegt, die das Landgericht Frankenthal im September verworfen hat (wir berichteten). Gegen dieses Urteil wiederum hat er Revision eingelegt, über die noch nicht entschieden ist. Das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig. (hn)

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