Rhein-Pfalz Kreis RHEINPFALZ Plus Artikel Erdöl-Projekt Otterstadt: Die Zeit drängt

Geplanter Standort: Die Erdöl-Erkundungsbohrung soll gegenüber der Sandgrube an der Landesstraße 534 zwischen Otterstadt und Wal
Geplanter Standort: Die Erdöl-Erkundungsbohrung soll gegenüber der Sandgrube an der Landesstraße 534 zwischen Otterstadt und Waldsee abgeteuft werden. Archivfoto: Lenz

Die Gremien in der Verbandsgemeinde Rheinauen müssen sich nun doch schon Mitte Oktober mit einer Stellungnahme für das geplante Erdöl-Projekt beschäftigen. Eigentlich hatten sie sich eine Fristverlängerung erhofft.

Über den Sachstand zur geplanten Erdöl-Suche der Firmen Neptune Energy und Palatina Geocon hat Detlef Schneider, Büroleiter der Verbandsgemeindeverwaltung, in der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderats Otterstadt informiert. Die Verbandsgemeinde Rheinauen wurde als Planungsbehörde um eine Stellungnahme zu dem aktualisierten Hauptbetriebsplan des Konsortiums gebeten.

Der Hauptbetriebsplan beschreibt das Projekt allgemein, später müssen für den Bohrplatzbau und die Bohrung in etwa 2800 Meter Tiefe noch Sonderbetriebspläne eingereicht werden. Laut Schneider werden in dem Hauptbetriebsplan auch Themen wie Betriebsabläufe, Umweltschutz, Emissionen, Alarmpläne und Gefahrenabwehr angeschnitten. Als Zeitpunkt für den Bohrbeginn sei von der zweiten Hälfte des kommenden Jahres die Rede. Der Verbandsgemeinde wurde vom Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) – der Zulassungsbehörde – eine Frist gesetzt. Demnach soll die Stellungnahme bis zum 20. Oktober von der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht sein.

Fristverlängerung abgelehnt

Schneider sagte, dass er um eine Fristverlängerung bis Ende des Jahres gebeten habe. Als Gründe nannte er, dass es einen neuen Bürgermeister der Verbandsgemeinde, eine neue Waldseer Ortsbürgermeisterin sowie in allen betroffenen Gemeinden neue Gremien gebe, die sich erst vor Kurzem konstituiert hätten und Zeit bräuchten, die etwa 300 Seiten zu sichten.

Schneider zeigte sich im Rat nach einem Gespräch mit einer Sprecherin des Konsortiums noch optimistisch, dass der Fristverlängerung zugestimmt werde. Nun informierte er jedoch, dass der Verbandsgemeinde keine Fristverlängerung gewährt wurde. Nun ist geplant, dass die Räte von Otterstadt und Waldsee sowie der Verbandsgemeinderat und die jeweiligen Umweltausschüsse am Donnerstag, 17. Oktober, zu einer gemeinsamen Sitzung zusammenkommen und eine Stellungnahme zu dem Hauptbetriebsplan beschließen. Die Sitzung ist nicht öffentlich, weil Inhalte des Plans nicht öffentlich kommuniziert werden sollen. Schneider führte die Befürchtung an, dass es negative Auswirkungen auf ein mögliches Klageverfahren gegen den späteren Bescheid des LGB für den Hauptbetriebsplan haben könnte, wenn Inhalte an die Öffentlichkeit gelangen.

Verlängerung braucht Gründe

Holsten Hübner vom LGB teilte auf RHEINPFALZ-Anfrage mit, dass eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme von sechs Wochen üblich sei. Im Einzelfall könne eine kurzfristige Verlängerung aus triftigen Gründen gewährt werden. „Die von der Verbandsgemeinde ersuchte Verlängerung um mehrere Monate widerspricht aber dem Grundsatz der Zügigkeit der Durchführung des Verwaltungsverfahrens“, sagte Hübner. Er erklärte das damit, dass auch der Antragssteller – in diesem Fall das Erdöl-Konsortium – ein Recht auf eine Entscheidung über den Hauptbetriebsplan habe. Insoweit könne das LGB nicht ohne Weiteres das Verfahren verlängern, sagte Hübner. Der Verbandsgemeinde sei aber empfohlen worden, das Einverständnis für eine verzögerte Stellungnahme beim Konsortium einzuholen.

Das hat Büroleiter Schneider nach seinen Angaben auch getan. Sandra Arndt, Pressesprecherin der am Konsortium beteiligten Firma Neptune Energy, betonte gegenüber der RHEINPFALZ, dass das Landesamt allein über eine Fristverlängerung entscheide und das Konsortium auch nicht von der Behörde dazu gefragt worden sei. Holsten Hübner vom LGB machte deutlich, dass es nicht Aufgabe des Landesamts sei, nach einer Fristverlängerung zu fragen. Wenn das Konsortium mit der Verlängerung einverstanden sei, müsse es das dem LGB am besten schriftlich mitteilen, sagte er.

Einwurf: Schwarzer Peter

Von Nadine Klose

Die Entscheidung zu treffen, ob der Verbandsgemeinde Rheinauen sowie den Ortsgemeinden Otterstadt und Waldsee nun eine Fristverlängerung für die Stellungnahme zum Hauptbetriebsplan gewährt wird, ist heikel. Das Landesamt für Geologie und Bergbau, das über das Erdöl-Projekt entscheidet, sagt, dass das Konsortium ein Mitspracherecht hätte. Das Konsortium widerspricht und sagt, dass das LGB allein über die Fristverlängerung entscheide. Hier wird versucht, sich gegenseitig den schwarzen Peter zuzuschieben, denn das Projekt stößt in der Verbandsgemeinde auf Widerstand.

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