Rhein-Pfalz Kreis Drei Posten in großen Fraktionen

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim reduziert die Aufwandsentschädigungen für die Vorsitzenden der beiden großen Gemeinderatsfraktionen. Das fraktionslose Ratsmitglied Ursula Reinhart hat darauf gepocht. Nicht durchsetzen konnte sie sich mit der Forderung nach Abschaffung einer Entlohnung für Fraktionsgeschäftsführer.
Der Teil der Hauptsatzung, in dem die Aufwandsentschädigungen für besondere Posten in Fraktionen geregelt sind, unterscheidet zwischen kleinen Fraktionen und großen ab fünf Mitgliedern. Die Sprecher von FWG und Grünen erhalten demnach 100 Euro monatlich, die von SPD und CDU 175 Euro. Laut einer Landesverordnung steht ihnen aber nur höchstens das Doppelte der Monatspauschale für Ratsmitglieder (60 Euro) zu. Das wären 120 Euro. Bürgermeister Michael Müller (SPD) ist der Ansicht, dass es das verfassungsmäßig verankerte Selbstverwaltungsrecht den Kommunen erlaubt, die Höhe der Aufwandsentschädigungen selbst festzulegen, und dass das Land keine Grenzen setzen dürfe. Das rechtlich prüfen zu lassen, will er aber nicht. Vielmehr hat die Verwaltung vorgeschlagen, den Fraktionschefs von SPD und CDU nur noch 120 Euro zu bewilligen, was vom Rat akzeptiert wurde. Ihren Stellvertretern stehen jetzt 90 Euro monatlich zu, bei kleinen Fraktionen 70 Euro. Laut der 2014 verabschiedeten Hauptsatzung gibt es darüber hinaus noch das Amt des Fraktionsgeschäftsführers, allerdings nur für Fraktionen mit mehr als zwei Mitgliedern. Dieser Passus wurde geändert. Ein Grund ist, dass sich die Kommunalaufsicht der Meinung von Ursula Reinhart angeschlossen hat, dass der Titel Geschäftsführer bei einer überschaubaren Kommune wie Bobenheim-Roxheim nicht angebracht sei. Laut Bürgermeister hat die Behörde aber nicht auf die Abschaffung des Amts gedrungen, sondern nur einen anderen Namen vorgeschlagen. Und so wurde von der Mehrheit des Rats abgesegnet, dass es jetzt „für administrative Angelegenheiten“ in Fraktionen mit mindestens fünf Mitgliedern einen zweiten stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden gibt, dem monatlich 75 Euro zustehen. Grüne (zwei Sitze), FWG (drei) und Ursula Reinhart lehnten die neue Hauptsatzung ab, weil sie die Staffelung der Aufwandsentschädigungen nach Fraktionsgröße ungerecht finden. „Das ist in der Landesverordnung nicht vorgesehen“, argumentierte Reinhart im Gemeinderat und verwies auf einen entsprechenden Kommentar des Gemeinde- und Städtebunds. Bürgermeister Michael Müller sieht das anders: „Wenn das in der Landesverordnung nicht vorgesehen ist, heißt das nicht, dass es nicht erlaubt ist.“ Hätte man die Staffelung ausschließen wollen, so Müller, wäre das in der Verordnung vermerkt worden. Rückendeckung hat Müller von der Kommunalaufsicht beim Rhein-Pfalz-Kreis bekommen, die seiner Aussage nach die Staffelung nicht moniert, weil sie in Bobenheim-Roxheim schon so lange gilt. Denn die jetzige Hauptsatzung ist eine Fortschreibung der alten von 2009.