Rhein-Pfalz Kreis „Drei Angebote sind Pflicht“

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Nicht nur Kommunen, sondern auch Kirchengemeinden seien bei Investitionen verpflichtet, mehrere Angebote einzuholen. Das haben gestern die beiden Pfarrer in Bobenheim-Roxheim klargestellt.

Die Geistlichen beziehen sich auf den gestrigen Artikel „Keine Mehrheit für Angebotspflicht“. Darin ging es um die in Ausschüssen und Rat diskutierte Frage, ob die Gemeinde ihre hochprozentigen Zuschüsse für die Sanierung von kirchlichen Kindergärten an die Pflicht des Preisvergleichs koppeln sollte. Schließlich wurde mehrheitlich entschieden, dass man in Sachen Wirtschaftlichkeit „den Kirchen vertrauen sollte“. Der katholische Pfarrer Andreas Rubel verweist auf die bischöfliche Bauordnung, die ähnliche Vergabepraktiken vorschreibe, wie sie für Kommunen gälten. „Ab einer Summe von 15.000 Euro müssen mindestens drei Angebote eingeholt werden“, so Rubel. So sei es auch in der evangelischen Landeskirche, sagt Pfarrer Ralf Hettmannsperger. Zudem müsse ein Architekt die Ausschreibung begleiten. Er ist verwundert, dass das im Gemeinderat niemand gewusst beziehungsweise gesagt hat.

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