Rhein-Pfalz Kreis Baustart erst ab 2021

Nach neuen Erkenntnissen gibt es nur eine „marginale Überschwemmungsgefahr“ im künftigen Baugebiet Hornungsfleck. Bevor es losge
Nach neuen Erkenntnissen gibt es nur eine »marginale Überschwemmungsgefahr« im künftigen Baugebiet Hornungsfleck. Bevor es losgeht, muss dennoch auf eine Ausnahmegenehmigung gewartet werden.

Vor vier Jahren hat der Laumersheimer Gemeinderat beschlossen, dass ein circa 1,8 Hektar großes Gelände südwestlich des Orts als Baugebiet erschlossen wird. Der Bebauungsplan hat sogar schon öffentlich ausgelegen (wir berichteten). Dass es wahrscheinlich noch drei Jahre dauern wird, bis in diesem Gebiet mit dem Namen Auf dem Hornungsfleck Häuser gebaut werden können, liegt an einer Rechtsverordnung aus dem Jahr 1995 – beziehungsweise an der dazu fehlenden Ausnahmegenehmigung.

Was es mit der Verzögerung auf sich hat, erklärt Erwin Fuchs, Bauamtsleiter der Verbandsgemeinde Leiningerland, auf Anfrage der RHEINPFALZ. „Die Bebauung ist kein Problem, da sind sich alle Behörden einig. Aber diese Rechtsverordnung ist immer noch in Kraft“, sagt Fuchs mit Bedauern und meint damit die „Rechtsverordnung zur Feststellung des Überschwemmungsgebiets des Gewässers Eckbach und seiner Nebengewässer“ aus dem Jahr 1995. Diese weist nicht nur den Hornungsfleck, sondern noch zwei weitere Areale um Laumersheim als Überschwemmungsgebiete aus, auf denen folglich nicht gebaut werden darf. Erstellt wurde die Rechtsverordnung anhand der Ergebnisse einer Geländevermessung, die in Karten aus dem Jahr 1990 festgehalten sind. „Die aktuellen Karten weisen aber nur noch eine marginale Überschwemmungsgefahr in diesem Gebiet aus“, sagt Fuchs und erläutert, dass die Geländeoberfläche inzwischen dank moderner Technik, Aufnahmen aus der Luft und mehr Vermessungspunkten erheblich besser habe abgebildet werden können. Aufgrund dieser Erkenntnisse hatte der von der Ortsgemeinde beauftragte Planer dem Laumersheimer Rat im Oktober 2016 berichtet, dass die Festsetzung des Hornungsflecks als Überschwemmungsgebiet in Abstimmung mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd nun nicht mehr aktuell sei. Von der Sache her war das zwar richtig, so Fuchs. Die Festsetzung sei aber nach wie vor gültig, und man brauche eine Ausnahmeregelung. Diese müsse offiziell und schriftlich von der Regionalstelle Wasserwirtschaft der SGD erteilt werden, betont er. Er gehe davon aus, dass sie in Kürze vorliegt. Erst dann könne der im Juni 2017 beantragte Flächennutzungsplan von der Kreisverwaltung Bad Dürkheim abgesegnet werden. Dann werde man in die Erschließungsplanung einsteigen. Da eine Auflage der Behörden ist, den Eckbach zu renaturieren, um die zu versiegelnden Flächen auszugleichen (wir berichteten mehrfach), braucht die Ortsgemeinde die finanzielle Förderung des Landes aus der Aktion „Blau plus“. Die Förderung kann jedoch immer nur zum 31. Mai jedes Jahres beantragt werden. Fuchs geht davon aus, dass das aufgrund der noch ausstehenden Genehmigung erst im kommenden Jahr möglich ist. Dann läge die Förderzusage – bei positivem Bescheid – 2020 vor. Mit der Erschließung würde man also erst in zwei Jahren beginnen, und die ersten Gebäude könnten frühestens im Jahr 2021 errichtet werden.

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