Rhein-Pfalz Kreis Büro braucht noch Unterlagen

Noch immer sind die Vermögensverhältnisse und Verbindlichkeiten der vor mehr als einem Jahr gegründeten Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim nicht geklärt. Auf Anfrage hat die Verwaltung mitgeteilt, das mit den Bilanzen beauftragte Wirtschaftsberatungsbüro benötige noch Unterlagen.
Am 1. Juli 2014 haben sich Lambsheim und die VG Heßheim zusammengeschlossen, und zu diesem Stichtag muss laut Landesgesetz für die neue VG eine Eröffnungsbilanz erstellt werden. Das ist eine Gegenüberstellung der Vermögenswerte auf der einen und des Eigen- und Fremdkapitals auf der anderen Seite. Grundlage dafür sind die Schlussbilanzen der beiden ehemaligen Gebietskörperschaften zum Stichtag 30. Juni 2014. Alle drei Zahlenwerke sind noch nicht erstellt beziehungsweise geprüft, obwohl der neue VG-Rat den Auftrag dazu im Oktober an das Büro Schüllermann & Partner vergeben hat. Die Folge: Die Ortsgemeinde Lambsheim und die Verbandsgemeinde haben ihren Jahreshaushalt 2015 auf einer relativ unsicheren Datenbasis über die Vermögens- und Schuldenverhältnisse erstellt. Als unbefriedigende Interimswirtschaft hatte das zuletzt der Lambsheimer Ortsgemeinderat bezeichnet (wir berichteten im Mai). Die VG-Verwaltung kann noch nicht absehen, wann die Ergebnisse des Auftrags an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorliegen. Auf Anfrage teilte Bürgermeister Michael Reith (SPD) mit, das Büro habe jüngst noch einige Unterlagen verlangt, ohne die es seinen Auftrag nicht erfüllen kann. Dazu gehörten Kassenbücher und Bankauszüge, die Fortentwicklung der zum 30. Juni 2014 erstellten Darlehensübersicht und die Verbindlichkeiten gegenüber den Werken, insbesondere dem Abwasserwerk. Warum die Verwaltung das Büro noch nicht ausreichend mit Zahlen beliefert hat, begründet der Leiter der Finanzabteilung, Jens Wunder, mit den Schwierigkeiten der Datenübernahme nach der Fusion. Wie berichtet, mussten zwei unterschiedliche EDV-Systeme zusammengeführt werden. Außerdem hatte es Differenzen darüber gegeben, was genau an Lambsheimer Vermögen und Darlehen auf die neue VG übergehen sollte. (ww)