Rhein-Pfalz Kreis RHEINPFALZ Plus Artikel Altrip: Wohnhäuser statt Einkaufsmarkt auf altem HL-Gelände

Der Eigentümer und Investor möchte auf dem alten HL-Markt-Gelände vier neue Mehrfamilienhäuser mit etwa 23 Wohnungen und einer g
Der Eigentümer und Investor möchte auf dem alten HL-Markt-Gelände vier neue Mehrfamilienhäuser mit etwa 23 Wohnungen und einer gemeinsamen Tiefgarage bauen.

Eigentlich sollte im ehemaligen HL-Markt in der Altriper Goethestraße wieder ein Supermarkt angesiedelt werden. Doch das ist jahrelang nicht gelungen. Nun möchte der Eigentümer des Grundstücks dort Mehrfamilienhäuser errichten – und der Gemeinderat denkt um.

Altrip. Das frühere Marktgebäude steht seit bald neun Jahren leer. Seitdem hat der Altriper Rat das Ziel verfolgt, einen neuen Marktbetreiber zu finden und beschlossen, dass dafür ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Der passende Name: Einzelhandel Goethestraße. Damit der Grundstückseigentümer in der Zwischenzeit keine Tatsachen schafft, die das Vorhaben verhindern, hat der Rat 2010 zudem eine Veränderungssperre erlassen und diese 2012 sowie 2017 verlängert.

Ein lange verzögertes Projekt

Da das Gremium zunächst das Einzelhandelskonzept der damals noch eigenständigen Gemeinde Altrip abwarten wollte, hat es das Aufstellungsverfahren vorübergehend ausgesetzt. Das Konzept ist dann im Juni 2014 fertiggestellt worden, war durch die Fusion mit Neuhofen und der Verbandsgemeinde Waldsee zur Verbandsgemeinde Rheinauen jedoch bereits einen Monat später schon wieder Makulatur. In der Folge haben die Altriper auf den fälligen neuen Flächennutzungsplan und das auf diesem basierende VG-Einzelhandelskonzept gewartet, wodurch sich das Projekt in der Goethestraße immer weiter verzögert hat. Zuletzt hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz die wiederholt verlängerte Veränderungssperre aufgehoben, da sie schon zu lange in Kraft war. Durch die Kommunalwahl hat sich jedoch erneut erst mal nichts mehr getan. Bis jetzt.

Der Eigentümer und Investor – die ortsansässige Firma Ostermayer – möchte auf dem alten HL-Markt-Gelände vier neue Mehrfamilienhäuser mit etwa 23 Wohnungen und einer gemeinsamen Tiefgarage bauen. Mit der entsprechenden Bauvoranfrage hat sich am Mittwoch der neu gewählte Ortsgemeinderat beschäftigt. Die zwei maßgeblichen Fragen waren dabei: Hält das Gremium an dem Bebauungsplanverfahren von 2010 fest, das immer noch nicht abgeschlossen ist? Und: Stimmt es der Bauvoranfrage zu und erteilt sein Einvernehmen?

Bebauungsplan – ja oder nein?

Gibt es für ein Baugrundstück keinen gültigen Bebauungsplan, greift Paragraf 34 des Baugesetzbuches. Demzufolge muss sich ein Bauprojekt in die Umgebung einfügen. Die Gemeinde darf dazu lediglich ihre Meinung äußern – also ihr Einvernehmen erteilen oder nicht –, die letzte Entscheidung trifft allerdings die Kreisverwaltung in Ludwigshafen, bisweilen auch gegen den Willen eines Gemeinderats. „In diesem Fall dürften wir nichts mehr mitgestalten“, warnt Friedrich Späthe (CDU). Er regt an, deshalb lieber weiter mit einem Bebauungsplan zu arbeiten und darin dem Investor entgegenzukommen, etwa, indem Wohnungen erlaubt werden und weniger oder gar keine Fläche mehr für Einzelhandel gefordert wird.

Markus Hofacker (SPD) stimmt dem CDU-Ratskollegen prinzipiell zu, zweifelt aber daran, dass aus dem bisherigen Plan jemals etwas wird. „Wir sollten den Investor in den Bauausschuss einladen, damit er uns seine Pläne erläutern kann“, schlägt er vor und merkt an, dass auch es auch die Interessen der Anwohner zu wahren gilt. Das unterstützt Alexander Klauer (FWG), der das bisherige Ziel mit neuem Einzelhandel am Standort Goethestraße für überholt hält. Maurice Kuhn (Grüne) ist ebenfalls wichtig, dass der Rat weiter ein Wörtchen mitzureden hat und die Zukunft des Geländes mitgestalten kann.

Bauabteilungsleiter Frank Juchem von der Verbandsgemeindeverwaltung warnt, dass durch die Aufgabe des Bebauungsplans automatisch Paragraf 34 greife. Eine saubere Lösung wäre es hingegen, das entsprechende Verfahren für Einzelhandel einzustellen und ein neues für Wohnbau einzuleiten – und davor das Gespräch mit Investor, Anliegern und Kreisverwaltung zu suchen.

Ortsbürgermeister Volker Mansky (parteilos) schlägt entsprechend vor, das Verfahren Einzelhandel Goethestraße einzustellen. Zudem solle mit dem Investor sowie Verbandsgemeinde- und Kreisverwaltung über einen genehmigungsfähigen Konsens verhandelt und der Beschluss über das Einvernehmen solange vertagt werden. Damit ist der Rat einverstanden.

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