Pirmasens Wie ein gefundener Geldbeutel einen Mann hinter Gitter brachte

Leichte Beute: Das Bargeld in einem gefundenen Geldbeutel kann verlockend sein – und einen hinter Gitter bringen.
Leichte Beute: Das Bargeld in einem gefundenen Geldbeutel kann verlockend sein – und einen hinter Gitter bringen.

Wer einen Geldbeutel findet und damit liebäugelt, Geld und Karten zu behalten und zu nutzen, sollte vorsichtig sein. Denn genau diese Situation hat einen Mann jetzt ins Gefängnis gebracht.

Wegen dreifachen Computerbetrugs, Unterschlagung und Diebstahls hat das Amtsgericht Pirmasens am Mittwoch einen 45-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung verurteilt. Seine geschiedene Ehefrau erhielt wegen zweifachen Computerbetrugs eine Geldstrafe von 1125 Euro (75 Tagessätze à 15 Euro).

Am 23. Juli vergangenen Jahres sei es zu einer Abbuchung von seiner Kreditkarte gekommen, über die er sich sehr gewundert habe, berichtete ein 39-jähriger Handwerker vor Gericht. In den betreffenden Laden gehe er nämlich nicht hinein. Er sei in einem anderen Einkaufsmarkt gewesen, habe Handy, Geldbörse und Schlüssel auf den Autositz geworfen und die Scheibe offengelassen. Als er zurückkam, habe der Geldbeutel gefehlt. Es seien mindestens 1500 Euro darin gewesen, war er sich sicher. Denn er habe als Trauzeuge bei einer Hochzeit die Getränke bezahlen wollen.

Ex-Frau will von nichts gewusst haben

Der Angeklagte gab hingegen an, er habe besagten Geldbeutel vor der Kasse jenes Marktes auf dem Boden gefunden, als er Leergut abgegeben habe. Den Geldbeutel habe er eingesteckt. Darin seien aber nur 125 Euro und mehrere Bankkarten gewesen. Seiner Ehefrau habe er ein Foto davon geschickt. 70 Euro habe diese an sich genommen und gemeint, mit der Masterkarte könnten sie einkaufen gehen. Die Karte bräuchten sie nur ans Gerät zu halten, wenn der Betrag gering sei. Dann hätten sie in zwei Geschäften Kinderspielzeug und Bastelartikel gekauft und er habe mit der Karte bezahlt. Ein paar Tage später habe er allein in einem weiteren Markt Getränke mit der Karte bezahlt. „Die Versuchung war zu groß“ und finanziell sei es eng zu Hause gewesen, nannte der 45-Jährige als Grund.

Seine 39-jährige Ex-Ehefrau behauptete, sie habe nicht gewusst, dass die Karte gestohlen war. Ihr Mann habe ihr ein Foto eines gefundenen Geldbeutels geschickt. Darin seien nur 100 Euro gewesen. Da die Fund-Version des Angeklagten nicht zu widerlegen war, ging die Richterin von einer Fundunterschlagung statt eines Diebstahls des Geldbeutels aus – aber von 1500 Euro Inhalt. Die Einkäufe mit der fremden Kreditkarte waren juristisch jeweils ein Computerbetrug.

Gestohlene Fahrräder im Keller

Außerdem war der 45-Jährige angeklagt, 2019 ein Fahrrad, das unverschlossen auf einem Supermarkt-Parkplatz abgestellt war, gestohlen zu haben. Und am 10. September 2022 ein weiteres Fahrrad im Wert von 700 Euro, das auf einem Fahrradabstellplatz mit einem Schloss gesichert war. Bezüglich des ersten Fahrrades beschuldigte der 45-Jährige seine Mitangeklagte des Diebstahls, bezüglich des zweiten Fahrrads deren Sohn. Die hätten ihm jeweils das betreffende Rad im Keller gezeigt. Die Frau wiederum behauptete, ihr Ex habe das erste Fahrrad gestohlen – aber nicht für sie, denn sie fahre nicht Rad. Vom zweiten Fahrrad wisse sie nichts, zu dem Zeitpunkt habe sie dort nicht mehr gewohnt. Das Verfahren hinsichtlich des zweiten Fahrrad-Diebstahls stellte das Gericht ein. Für den ersten Fall wurde der Mann aber verurteilt. Die Frau hatte ihren Mann anlässlich einer Hausdurchsuchung wegen des Geldbeutels des Fahrrad-Diebstahls 2019 bezichtigt. Das Gericht hielt das für glaubwürdig.

Da der 45-Jährige einschlägig vorbestraft war, Hafterfahrung hatte und unter laufender Bewährung handelte, kam eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung bei ihm nicht in Betracht. Die 39-Jährige bekomme „letztmals eine Geldstrafe“, warnte die Richterin die Frau. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von Taterträgen an: bei dem Mann von 1535 Euro und bei beiden gesamtschuldnerisch 65,81 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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