Meinung RHEINPFALZ Plus Artikel Wer Giftköder auslegt, sollte bedenken, wem er damit schaden kann

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Immer wieder entdecken Passanten in Wald und Flur Giftköder. Unser Kolumnist betont, dass Gassigeher dies konsequent anzeigen – und die Taten stärker bestraft werden müssen.

Am Sommerwald sollen Giftköder ausgelegt worden sein; ein Hund ist bereits infolge einer Vergiftung verendet. Zwei weitere Tiere haben die Vergiftung offenbar überlebt. Auch aus zwei weiteren Orten im Landkreis wurden Giftköder gemeldet – einer davon war in einer Lyonerwurst versteckt.

Natürlich ist es möglich, dass die Köder nicht gezielt gegen Hunde eingesetzt wurden, sondern vielmehr gegen Ratten, die vielerorts als Problem gelten. Wer jedoch Rattengift so fahrlässig auslegt, dass Hunde beim Spaziergang es erreichen können, darf damit nicht weiter hantieren. Schließlich könnten auch spielende Kinder oder Wildtiere das Gift finden. Wildvögel, Wildschweine und Füchse, die in Stadtrandgebieten unterwegs sind, könnten ebenfalls durch fleischhaltige Köder vergiftet werden. Jeder, der Gift auslegt, sollte das bedenken.

Selbst erklärte Hundehasser sollten sich bewusst machen, welche Folgen ihr Handeln hat – auch für andere Tiere oder Menschen. Rattengift wirkt oft zeitverzögert, sodass das betroffene Tier den Köderort bereits verlassen hat. Eine Wildsau, die einen Giftköder am Stadtrand von Pirmasens frisst, könnte eine Stunde später von einem Jäger erlegt werden. Das Gift könnte so indirekt in die menschliche Nahrungskette gelangen. Im schlimmsten Fall könnte sogar eine ganze Familie vergiftet werden.

Wie ist die rechtliche Lage

Das Auslegen von Giftködern ist kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich um einen gezielten Angriff auf das Leben von Tieren, der unter Umständen auch Menschen gefährden kann. Wer sich über Hundekot ärgert, sollte besser die Halter direkt ansprechen oder den Falschkacker beim Ordnungsamt melden – und nicht den Hund vergiften, der am wenigsten für den nicht weggeräumten Haufen verantwortlich ist.

Rein rechtlich hat ein Hundevergifter meist nur geringe Konsequenzen zu befürchten. Juristisch wird ein Hund als Sache behandelt. Wenn ein Täter überführt wird, droht häufig lediglich eine Geldbuße. Der Gesetzgeber sollte beim Strafmaß auch den Geisteszustand dieser Täter berücksichtigen. Wer gezielt Haustiere mit Gift qualvoll töten will, ist auch zu anderen Taten fähig.

Vorkommnisse auch anzeigen

Die Wahrscheinlichkeit, einen Hundevergifter zu überführen, ist gering – oft fehlen Zeugen, und die Ermittlungsprioritäten sind niedrig. Während bei einem Reifenschlitzer auf der Ruhbank die Polizei sogar vor Ort mit Observationen dem Täter auf die Spur kommen wollte, wird sich kaum ein Ermittler am Sommerwald in der Hecke auf die Lauer legen, um den Giftmischer zu erwischen.

Und hier setzt sich eine negative Rückkopplung in Gang. Weil die Polizei fast nie einen Hundevergifter erwischt, verzichten viele Hundebesitzer darauf, solche Vorfälle anzuzeigen. Es frustet nur, wenn nach wenigen Wochen das Verfahren eingestellt wird. Dadurch hat die Polizei allerdings auch keine Möglichkeit, den Täter zu finden. Deshalb wäre es besser, wenn Betroffene nicht nur Fotos von ausgelegten Giftködern in den sozialen Medien posten würden, sondern das auch dort anzeigen, wo effektiv etwas dagegen getan werden könnte. Zumal ein Streifenwagen vor Ort schon zur Abschreckung beim Giftmischer führen kann.

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