Pirmasens Wahlrechtsreform: Kritik aus der Südwestpfalz

Der Deutsche Bundestag will in einer Wahlrechtsreform über die Sitzverteilung nach der nächsten Bundestagswahl mit einem neuen B
Der Deutsche Bundestag will in einer Wahlrechtsreform über die Sitzverteilung nach der nächsten Bundestagswahl mit einem neuen Bundeswahlgesetz entscheiden.

Die geplante Wahlreform der Bundesregierung stößt auf Ablehnung. Zumindest bei den CDU-Kreisvorsitzenden im Bundestagswahlkreis Pirmasens/Zweibrücken.

Zum Wahlkreis gehören neben den Städten Zweibrücken und Pirmasens auch der Kreis Südwestpfalz sowie Teile des Kreises Kaiserslautern. Die vier Vorsitzenden der CDU in den jeweiligen Kreisverbänden melden sich gemeinsam zu Wort. Sie stehen demzufolge zu einer deutlichen Reduzierung des Bundestages. Derzeit sitzen dort 736, statt wie im Grundgesetz festgelegt 598 Abgeordnete.

Den aktuell von der Ampelregierung im Bund eingebrachten Gesetzesvorschlag bezeichnen sie als „klarer Schlag gegen demokratische Grundprinzipien“. Mit der Erststimme entscheiden die Wähler, welcher Kandidat die Region im Bundestag vertreten soll. Deshalb müsse gewährleistet sein, dass der direkt gewählte Abgeordnete auch im Parlament sitzt.

Der aktuelle Gesetzesvorschlag verhindere das aber bewusst. Es wäre von Zufällen abhängig, ob ein direkt gewählter Kandidat seinen Wahlkreis im Bundestag vertreten kann oder nicht, schreiben die CDU-Funktionäre. Schon allein die Tatsache, dass in den Wahlkreisen eine sehr unterschiedliche Zahl von Direktkandidaten antritt, führe dazu, dass das prozentuale Endergebnis nicht darüber entscheiden kann, ob der direkt gewählte Kandidat einziehe oder nicht. Bei fünf Direkt-Kandidaten verteilen sich die Stimmenanteile anders als etwa bei zehn Kandidaten, argumentiert die CDU. „Eine Wahlrechtsreform zu Lasten des Wählerwillens lehnen wir entschieden ab“, heißt es in der Stellungnahme.

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