Pirmasens Wüste Beleidigungen

Eine gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung und Beleidigung wurden einem zur Tatzeit 17-jährigen Jugendlichen aus Pirmasens sowie einem 20-jährigen Heranwachsenden aus Bad Honnef zur Last gelegt. Jugendrichter Mark Edrich sprach gegen beide eine Verwarnung aus. Das Verfahren gegen einen Mittäter wurde abgetrennt.

Im Mai 2013 pöbelten die drei jungen Männer im angetrunkenen Zustand ein Paar an, das gegen Mitternacht ein Kino verließ und sich auf den Heimweg machte. Eine Reihe wüster Beschimpfungen, zum Teil erheblich unter der Gürtellinie, mussten die beiden über sich ergehen lassen. Unter fortlaufenden Beleidigungen verfolgten die Täter das Paar und griffen gemeinsam den jungen Mann an. Ein Täter stieß ihn zu Boden, woraufhin man gemeinsam nach dem Opfer schlug und trat. Im Krankenhaus wurde eine Unterkieferprellung festgestellt. Als die verständigte Polizei die Personalien der Täter aufnehmen wollte, wurde der 17-Jährige aggressiv und widersetzte sich der Festnahme, so dass gegen ihn noch eine Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erstattet wurde. Das Verfahren gegen den Mittäter wurde abgetrennt. Gegen ihn liegen weitere Anzeigen vor, so dass sein Verfahren beim Jugendschöffengericht zur Anklage kommt. Vor Gericht zeigten sich beide Angeklagten voll geständig und entschuldigten sich mehrfach bei den Geschädigten. „Es wurde die ganze Palette an Beleidigungen benutzt“, sagte der ältere Angeklagte aus, der als Pflegeassistent tätig ist und bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung trat. „Ich kann es nicht erklären, weshalb ich auf den Mann eingeschlagen habe“, erklärte er. Bereits neun Eintragungen weißt der Auszug aus dem Bundeszentralregister beim jüngsten Angeklagten auf. Die ersten acht Straftaten, alle begangen im norddeutschen Raum, wurden durchweg eingestellt. Er ist seit dem siebten Lebensjahr an ADHS erkrankt und war bereits wiederholt in Psychiatrischer Behandlung. Er muss starke Medikamente einnehmen und steht unter Betreuung des Pfälzischen Vereins für soziale Rechtspflege. Er räumte ein, dass er nach dem am Boden liegenden Mann getreten habe. „Sie glauben doch nicht im Ernst, dass sie in Pirmasens acht Einstellungen der Verfahren bekommen hätten“, hielt Staatsanwältin Kristine Goldmann dem jüngeren Angeklagten vor. Er habe zwar unter alkoholbedingter Enthemmung und Gruppendynamik gestanden, müsse jetzt aber Verantwortung für sein Leben übernehmen. Unter Einbeziehung der Vorverurteilung beantragte sie, den Angeklagten zu verwarnen und ihn für die Dauer von 18 Monaten unter Betreuung zu stellen. Ebenfalls nach dem Jugendstrafrecht solle der ältere Angeklagte belangt werden. Auch hier beantragte sie eine Verwarnung sowie die Auflage, 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. (khei)

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