Pirmasens Vorm Prozess noch schnell was geklaut und erwischt worden

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Ein 20-Jähriger musste am Montag vorm Amtsgericht Pirmasens erscheinen. Aber zuvor steckte er in einem Einkaufsmarkt in der Wiesenstraße eine Dose Alkohol ein, ohne sie zu bezahlen. Weil er dabei erwischt wurde, brachte ihn schließlich die Polizei zum Gerichtstermin. Dort ging es ebenfalls um Ladendiebstahl, und zwar in besagtem Supermarkt.

Am 8. Dezember hatte der junge Mann Alkohol im Wert von 4,24 Euro entwendet, war erwischt worden und hatte Hausverbot erhalten. Fünf Tage später betrat er den Markt erneut und wollte den Ladendetektiv zur Rede stellen. Dabei stellt er diesem ein Bein und beleidigte ihn. Der Detektiv konnte einen Sturz abwenden und sich wieder fangen.

Der 20-Jährige begründete sein Verhalten damit, dass er mittellos, wohnungslos und betrunken war. Ein Atemalkoholtest am 13. Dezember hatte 1,32 Promille ergeben. Am Montag entschuldigte er sich bei dem Detektiv. Außerdem war der 20-Jährige angeklagt, Anfang Juli 2020 in der Fußgängerzone eine Polizistin beleidigt zu haben. Er sei genervt gewesen, gab er an. Aber beleidigt habe er die Frau nicht. Da die Zeugin nicht zum Termin kommen konnte, stellte das Gericht dieses Verfahren vorläufig ein.

Vergangenes Jahr habe er ein „massives Alkoholproblem“ gehabt, gestand der junge Mann vor Gericht. Inzwischen habe er aber Arbeit. Während der Arbeit trinke er nicht, versicherte er. Vergangenes Jahr hatte er eine Strafe wegen Trunkenheit im Verkehr (1,92 Promille) kassiert. Von den auferlegten 60 Sozialstunden hatte er aber noch nichts abgeleistet, war zu hören. „Es geht mir meist am A... vorbei, wenn man mir was erzählt“, offenbarte der junge Mann. Vieles in seinem Leben sei nicht so gelaufen, wie es soll.

Die Jugendrichterin verdonnerte den 20-Jährigen wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Beleidigung und Körperverletzung zu einem Jugendarrest von zwei Wochen. Bei der Strafhöhe bezog das Gericht die Strafe wegen der Trunkenheit im Verkehr mit ein. Im Arrest könne er sich darüber klar werden, ob er den eingeschlagenen Weg weitergehen wolle, belehrte ihn die Jugendrichterin. Er habe einen Schulabschluss und könne viel erreichen, wenn er wolle, so die Richterin.

Den Diebstahl vor dem Gerichtstermin begründete der Mann damit, dass er seinen Geldbeutel bei seinen Eltern in der Vorderpfalz vergessen habe. Weitere Strafverfahren warten auf ihn, kam ebenfalls zur Sprache. Nun hat er eine Woche Zeit, sich zu überlegen, ob er das Urteil akzeptiert oder Rechtsmittel einlegt.

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