Pirmasens / Zweibrücken
Versuchter Mord: Lange Haftstrafe mit Chance auf Abschiebung
Im Oktober vergangenen Jahres brannte es lichterloh in einer Wohnung auf dem Kirchberg. Nur kurze Zeit später nahm die Polizei einen Verdächtigen fest. Ein junger Afghane, der selbst in besagter Wohnung lebte, soll dort Benzin verschüttet und angezündet haben. Sein Mitbewohner, ein 22-jähriger Pakistani, entkam den Flammen nur knapp. Seit diesem Tag sitzt der Afghane in Untersuchungshaft. Der Tatvorwurf gegen ihn wiegt schwer: versuchter Mord.
Schon zu Beginn des Prozesses Anfang des Monats gab es Zweifel am Alter des Angeklagten. 19 Jahre alt ist er laut dem Datum, das er bei seiner Einreise nach Deutschland angab. In Wahrheit soll er zur Tatzeit bereits älter als 21 gewesen sein, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Laut dem Vorsitzenden Richter, Andreas Herzog, liefern „wissenschaftliche Erkenntnisse“ den Beweis dafür, ohne Details zu nennen. Das ist wichtig, weil es ausschlaggebend dafür ist, ob der Angeklagte nach Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht verurteilt wird.
Husten als Provokation empfunden
Die erste Strafkammer entschied sich dafür, den Mann wie einen Erwachsenen zu verurteilen. Wegen versuchten Mordes, schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung muss der Afghane sechs Jahre und sechs Monate in Haft. Wie Richter Herzog erklärte, geht das Gericht von einem minderschweren Fall aus, weil der Angeklagte in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sei. Grund dafür sei eine Psychose, die durch übermäßigen Cannabiskonsum ausgelöst wurde. Aufgrund dieser Krankheit hat er das Husten seines Mitbewohners als Provokation empfunden, gegen die er sich wehren muss. Um dem ein Ende zu setzen, legte er den Brand.
Welche Folgen das Feuer hätte haben können, war dem Angeklagten laut Herzog hingegen bewusst. Der Afghane habe die Arg- und Hilflosigkeit seines Mitbewohners ausgenutzt und ihm den einzigen Fluchtweg – die Wohnungstür – mit den Flammen abgeschnitten. Das Gericht erkennt darin eine klare Tötungsabsicht und sieht mit Heimtücke sowie dem Einsatz gemeingefährlicher Mittel gleich zwei Mordmerkmale als bestätigt an.
„Schieben sie mich ab!“
Der Angeklagte selbst beteuerte vor der Urteilsverkündung, dass es ihm unendlich leid tue, und bat das Gericht sowie alle Betroffenen um Entschuldigung. Er habe sich psychisch in einem sehr schlechten Zustand befunden. „Sonst hätte ich so etwas nie gemacht“, versuchte er sich zu rechtfertigen.
Er habe eine lange und gefährliche Flucht auf sich genommen, um sich in Deutschland eine neues Leben aufzubauen. Stattdessen habe er nahezu durchgehend Todesangst gehabt. Viel mehr wünsche er sich, in seine Heimat zurückzukehren: „Schicken Sie mich heim, schieben Sie mich ab!“
Dieser Wunsch könnte womöglich in Erfüllung gehen, sagte der Vorsitzende Richter. Nach Hälfte der Haftdauer sei eine Abschiebung nach Afghanistan nach aktuellem Stand möglich. „Diese Entscheidung liegt aber nicht beim Gericht“, betonte er. Viel mehr müssen sich Staatsanwaltschaft und Politik damit befassen, wenn es so weit ist.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.