Meinung Urteil zu Internetposts: Meinungsfreiheit ja, aber bitte die Spielregeln beachten

Das Grundgesetz schützt die Meinungsfreiheit in Deutschland.
Das Grundgesetz schützt die Meinungsfreiheit in Deutschland.

Die Gedanken sind frei, das bedeutet aber noch lange nicht, dass man jeden Quatsch im Internet teilen darf.

Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland ein hohes Gut. Das ist wichtig und richtig. Ebenso wichtig und richtig ist jedoch, dass dieses Grundrecht dort seine Grenzen findet, wo es ausgenutzt wird, um Propaganda für Organisationen zu betreiben, die freie Meinungsäußerungen gewaltsam unterdrücken. „Der Staat ist keine Meinungspolizei“, sagte der Staatsanwalt zu dem Angeklagten, um ihm zu verdeutlichen, dass er nicht wegen seiner politischen Meinung vor Gericht steht.

Das kann gar nicht deutlich genug betont werden. Wer sich jedoch bei seinen Äußerungen – im Netz und in der realen Welt – vom Boden des Grundgesetzes entfernt und gegen Gesetze verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Diese Folgen sind in Deutschland klar geregelt und werden juristisch nachvollziehbar vor Gerichten verhandelt.

„Das Gesetz nur kann uns Freiheit geben“, hat Goethe in seinem Sonett „Natur und Kunst“ geschrieben. Recht hat er! Der Diskurs gehört zur Demokratie. Aber nur mit klaren Regeln kann die Meinungsfreiheit dauerhaft geschützt werden.

Stierkopf und St. Pirmin: Die Wahrzeichen von Pirmasens zieren auch den neuen Newsletter der RHEINPFALZ

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