Pirmasens Unschöne Hinterlassenschaft in Bankfiliale: Gerichtliches Nachspiel endet mit Freispruch

Im Zweifel für den Angeklagten: Gemäß dieses Grundsatzes kam der Pirmasenser ohne Strafe davon. Denn eine Schuldfähigkeit ist zw
Im Zweifel für den Angeklagten: Gemäß dieses Grundsatzes kam der Pirmasenser ohne Strafe davon. Denn eine Schuldfähigkeit ist zwar nicht nachgewiesen. Doch ist sie eben auch nicht auszuschließen.

Wegen Sachbeschädigung in einer Bankfiliale musste sich ein 26-Jähriger am Dienstag vor dem Amtsgericht Pirmasens verantworten. Weil eine Schuldunfähigkeit zum Tatzeitpunkt nicht ausgeschlossen ist, wurde der Mann freigesprochen.

Es ging um ein bizarres, unappetitliches Verhalten und um Erkrankungen. Laut Anklage soll der Mann am 25. November 2021 im Vorraum einer Pirmasenser Bank gegen ein Selbstbedienungsterminal uriniert und sich bewusst in das Ausgabefach eines Geldautomaten übergeben haben. Schaden: 5100 Euro. Er habe „in der Filiale herumrandaliert und Sachen beschädigt“, so der 26-Jährige zu den Vorwürfen.

Bei mehreren stationären medizinischen Aufenthalten waren psychische Erkrankungen bei dem Mann festgestellt worden: eine bipolare Störung, manische Episoden und schizoaffektive Störung. Er leide unter akustischen Halluzinationen, das heißt, er höre Stimmen, die ihm Befehle erteilen, hieß es.

„Im Zweifel für den Angeklagten“

Ein psychiatrisches Gutachten schloss nicht aus, dass der Mann schuldunfähig war. Nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) ging das Gericht davon aus, dass der Mann zur Tatzeit schuldunfähig war, und sprach ihn frei.

Inzwischen wird der 26-Jährige behandelt und steht unter Betreuung. Seitdem soll es keine Ausfälle mehr gegeben haben. Die Richterin warnte den Mann, wenn er die Medikamente absetze, könne es wieder passieren. Und wenn es öfter passiere, könne er in einer Anstalt eingeschlossen werden.

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