Pirmasens Türke soll ausreisen: Ausländerbehörde sieht keine Anzeichen einer baldigen Hochzeit

Nur wenn die Heirat unmittelbar bevorsteht, sieht das Gesetz eine Duldung vor.
Nur wenn die Heirat unmittelbar bevorsteht, sieht das Gesetz eine Duldung vor.

Pirmasens und Völklingen streiten über die Zuständigkeit für einen Türken, der ohne Aufenthaltsgenehmigung in der Region wohnt. Er wehrt sich jedoch gegen seine drohende Abschiebung mit Verweis auf seine baldige Hochzeit.

Der im Jahr 1995 geborene Türke hatte zunächst in Pirmasens in der Ringstraße gelebt und eine Aufenthaltserlaubnis wegen der Heirat mit einer in Pirmasens lebenden Frau beantragt, wie im Stadtrechtsausschuss von der Vorsitzenden Valérie Haag geschildert wurde. Beim Standesamt hat das Paar zwar einmal vorgesprochen, sich aber seitdem sich nicht mehr gemeldet. Es wurden keine Unterlagen eingereicht, die Eheschließung wurde nicht angemeldet.

Eine Duldung sei aber nur für eine unmittelbar bevorstehende Eheschließung möglich, erläuterte Haag. Das sieht der im Grundgesetz festgeschriebene Schutz der Ehe vor. Der gelte jedoch im Fall des Türken nicht, da keine erkennbaren Schritte für eine Eheschließung vorhanden seien. Der Mann sei seit Monaten illegal in Deutschland. „Eine illegale Einreise muss Konsequenzen haben“, sagte Haag im Stadtrechtsausschuss. Zu der Sitzung war der Betroffene nicht erschienen, dem bereits am 5. Februar beschieden wurde, dass er das Land zu verlassen habe.

Welche Ausländerbehörde ist zuständig?

Seine Braut lebt seit Januar in Völklingen, wo auch er sich offenbar aufhält, wie ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde der Stadt Pirmasens vortrug. Das Paar habe angegeben, sich beim Völklinger Standesamt gemeldet zu haben. Die saarländische Behörde habe auf Anfrage jedoch mitgeteilt: Es habe nicht mal dort vorgesprochen. „Das müssen jetzt die Behörden im Saarland erledigen“, sagte der Vertreter der Pirmasenser Ausländerbehörde. Die Völklinger Ausländerbehörde sei jedoch anderer Meinung. Die sehe weiterhin Pirmasens in der Verantwortung.

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