Lemberg / Ludwigswinkel
Tödlicher Unfall am Braunsberg: Warum die Mazdafahrerin keine Schuld trifft
Die sechste Strafkammer des Zweibrücker Landgerichts beschäftigt sich seit Mitte April mit dem Unfall am Braunsberg, bei dem im September 2023 zwei Menschen ums Leben kamen. Auf der Strecke zwischen Salzwoog und Ludwigswinkel kollidierte ein heute 29-jähriger Südwestpfälzer mit seinem Audi RS 5 mit drei entgegenkommenden Fahrzeugen. Im letzten saß ein Ehepaar aus Baden-Württemberg, das durch den heftigen Frontalcrash noch an der Unfallstelle verstarb.
Es ist bereits der zweite Prozess in diesem Fall. Schon im Dezember 2024 saß der Audifahrer auf der Anklagebank und wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach erfolgreicher Revision verwies der Bundesgerichtshof den Fall zurück ans Landgericht.
Welche Rolle spielt eine Mazdafahrerin?
Das erste Auto, das dem 29-Jährigen vor dem tödlichen Unfall entgegenkam, war der Mazda einer Südwestpfälzerin. Bereits im ersten Prozess spielte die Frage nach einer möglichen Mitschuld der 62-Jährigen eine zentrale Rolle. Der Grund: Die Frau fuhr nachweislich zu weit in der Mitte der Fahrbahn. Laut Unfallgutachter fuhr sie 0,5 bis 0,7 Meter über der gedachten Mittellinie – eine Fahrbahnmarkierung gibt es dort nicht. Das Gericht wertete das beim ersten Urteil zugunsten des Angeklagten.
Trägt die Frau, die an jenem Septembersonntag mit ihrer Tochter und den beiden Hunden über den Braunsberg fuhr, Schuld am Tod des baden-württembergischen Ehepaars? Das beantwortet die Zweibrücker Staatsanwaltschaft mit einem klaren Nein. Zwar habe die Strafverfolgungsbehörde zunächst ein Verfahren gegen die 62-Jährige eingeleitet, dieses aber kurz darauf – im November vergangenen Jahres – schon wieder eingestellt.
Kein strafbares Verhalten
Beim jüngsten Verhandlungstag des Raserprozesses gegen den 29-Jährigen am Dienstag verlas der Vorsitzende Richter, Christian Orth, die Gründe, weshalb die Staatsanwaltschaft von einer Anklage gegen die Mazdafahrerin absah. Es sei zwar bewiesen, dass die Frau zu weit mittig fuhr und die Kollision mit dem Audi, so die Einschätzung des Gutachters, wohl vermeidbar gewesen wäre, wäre sie weiter rechts gefahren. Dennoch sei kein strafbares Verhalten der 62-Jährigen festzustellen.
Für die Südwestpfälzerin hätte erkennbar sein müssen, dass ihre Überschreitung der Fahrbahnmitte einen Unfall und Todesursache nach sich ziehe. Das sei nicht der Fall, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Zudem erklärten mehrere Zeugen unabhängig voneinander, dass die Frau angemessen fuhr. Auch die Tatsache, dass sie zu weit in der Mitte unterwegs war, sei auf dieser Strecke keinesfalls atypisch, da weder Markierungen noch eine Leitplanke hin zum Hang vorhanden sind.
Tempo des Audi für Frau nicht vorhersehbar
Bei adäquater Fahrweise könne der Gegenverkehr darauf gut reagieren. Für die Frau sei in keiner Weise vorhersehbar gewesen, dass ihr der Angeklagte so schnell entgegenkommt. Zur Erinnerung: Nur 12,8 Sekunden vor dem Zusammenprall mit dem Mazda war der Audi noch 231 Stundenkilometern schnell. Zum Zeitpunkt der Kollision geht der Sachverständige von 149 bis 159 Stundenkilometern aus. „Das Verhalten des Audifahrers kann der Frau nicht zugerechnet werden“, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft.
Der Prozess gegen den 29-Jährigen wird am Montag, 18. Mai, ab 9 Uhr am Landgericht Zweibrücken fortgesetzt. Bei diesem Termin werden die Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Nebenklage sowie der Verteidigung erwartet.