Pirmasens Streit um Standzeiten und Überstunden

Einblicke in die Gepflogenheiten der Taxi-Branche gab es gestern beim Amtsgericht Pirmasens. Ein ehemaliger Arbeiter soll seinen Arbeitgeber um über 7000 Euro und die Deutsche Rentenversicherung um rund 4300 Euro betrogen haben.

Der Angeklagte arbeitete in der Freistellungsphase der Altersteilzeit zwischen Dezember 2009 und Januar 2011 sowie während des anschließenden Bezugs von Altersrente bis Juli 2012 als Taxi-Fahrer. In dieser Nebentätigkeit soll er laut Anklage mehr hinzuverdient haben, als ohne Anrechnung erlaubt war. Dadurch sei es zu den genannten Überzahlungen gekommen. Der 65-Jährige bestritt diesen Vorwurf. Er habe 400 Euro beziehungsweise 450 Euro hinzuverdienen dürfen. Wenn er mehr gearbeitet habe, dann seien ihm diese „Überstunden“ auf einem Arbeitszeitkonto im Büro des Taxi-Unternehmens gutgeschrieben worden. Außerdem seien pauschal 30 bis 40 Prozent der von ihm aufgeschriebenen Stunden als „Standzeiten“ beziehungsweise „Pausen- und Wartezeiten“ abgezogen worden. Die Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto habe er „ohne zeitliche Vorgaben abfeiern“ können. „Wenn ich nicht mehr als 400 oder 450 Euro erhalte, geht das in Ordnung. Davon bin ich ausgegangen“, sagte der Angeklagte. Der Taxi-Unternehmer bestätigte, dass es jahresübergreifende Arbeitszeitkonten gegeben habe. Er wusste aber nicht, wie es beim Angeklagten gehandhabt wurde, und ob pauschal 30 Prozent abgezogen wurden. Das Büro habe seine Mutter gemacht. Bei einer Durchsuchung durch den Zoll seien aber angeblich keine Unterlagen über Arbeitszeitkonten gefunden worden, sagte der Taxi-Unternehmer, gegen den ein Strafverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen ist. Ein Mitarbeiter des früheren Arbeitgebers sagte aus, in der Mitteilung vom Hauptzollamt seien nur die „überzahlten Geldbeträge“ aufgeführt gewesen, aber keine Mehrstunden. Ob der Angeklagte das Geld tatsächlich erhalten habe, wisse er auch nicht. Ein Beamter des Hauptzollamts Kaiserslautern gab an, bei Ermittlungen gegen den Arbeitgeber sei festgestellt worden, dass der Angeklagte „mehr verdient habe, als er als Lohn bekommen“ habe. Von einem „Arbeitszeitkonto“ wusste er nichts. Das Gericht hat das Verfahren ausgesetzt, da noch Ermittlungen nötig sind. |arck

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