Pirmasens
Streit um Rutschen-Unfall im Dynamikum: Gericht schaltet Gutachter ein
Eine Frau aus dem Landkreis Lörrach fordert vor der Ersten Zivilkammer des Zweibrücker Landgerichts vom Dynamikum-Verein 2400 Euro Schadensersatz sowie 9000 Euro Schmerzensgeld, weil sie sich beim Rutschen verletzt hatte. Nachdem eine Güteverhandlung ohne Ergebnis geblieben war, verkündete Richterin Sarah Eisenbarth am Mittwoch den Beschluss, dass ein Sachverständiger mögliche Ursachen des Unfalls untersuchen soll.
Mit ihrer zweijährigen Tochter auf dem Schoß hatte die Frau am 18. August 2022 die Rutsche im Dynamikum genutzt. Als ihr die Fahrt zu schnell wurde, versuchte sie vergeblich zu bremsen. Mit zu viel Schwung stürzte sie am Ende kopfüber nach vorn – nicht auf die ausgelegten weichen Matten, sondern auf harte Fliesen. Das Kind blieb unverletzt, aber die Frau beklagte kaputte Zähne, ein geprelltes Knie und eine dicke Lippe. Sie wirft dem Dynamikum-Verein vor, seine Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf die Rutsche verletzt zu haben. Der Verein weist die Vorwürfe zurück.
Konkrete Fragen an den Sachverständigen
Die Fragen, die der Sachverständige nun beantworten soll, sind sehr konkret. Wie die Sprecherin des Landgerichts, Corinna Zellmann, mitteilte, soll er insbesondere ermitteln, ob eine Doppelnutzung der Rutsche – in diesem Fall durch die Mutter mit der Tochter auf dem Schoß – zu dem Unfall beigetragen haben könnte, dass die Geschwindigkeit noch höher oder ein kontrolliertes Rutschen erschwert wurde.
Würde der Gutachter diese Fragen mit einem Ja beantworten, käme der Dynamikum-Verein in Erklärungsnot. Aus dem Piktogramm am Startpunkt der Rutsche gehe nicht eindeutig hervor, dass immer nur eine Person rutschen dürfe, sagt der Anwalt der Klägerin, Daniel Imbach. „Der Dynamikum-Verein dürfte gewusst haben, dass regelmäßig Kinder zusammen mit ihren Eltern gerutscht sind“, dass also gegen die Eine-Person-Regel verstoßen wurde, so Imbach. Nach seiner Auffassung liegt damit eine Pflichtverletzung durch den Dynamikum-Verein vor.
Ist das Piktogramm für Besucher eindeutig?
Auch Richterin Sarah Eisenbarth hatte in der Güteverhandlung am 13. März das Piktogramm am Einstieg zur Rutsche als Schwachpunkt in der Argumentation des Dynamikum-Vereins ausgemacht. Mit Strichmännchen wird den Besuchern dort gezeigt, was beim Rutschen erlaubt und was verboten ist. Sie habe Zweifel, dass aus dem Piktogramm für Besucher klar hervorgehe, dass immer nur eine Person rutschen darf, also nicht Mutter und Kind zusammen, hatte Eisenbarth geäußert. Die Richterin betonte aber, der Ausgang des Verfahrens vor der Ersten Zivilkammer sei offen.
Über den weiteren Verlauf des Verfahrens konnte Pressesprecherin Zellmann am Mittwoch nur ungefähre Angaben machen. „Man weiß nie genau, wie lange es dauert, bis ein Gutachten fertig ist“, sagte sie. Das Ergebnis werde den Streitparteien vorgelegt, diese bekämen die Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Das brauche seine Zeit, „wir sind dann schnell im Herbst“.