Pirmasens Strafanzeige: Leiter der „Spaziergänge“ im Visier
Bei den sogenannten Montagsspaziergängen handelt es sich um Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes, die vom jeweiligen Leiter anzumelden sind. Bisher hat sich in Pirmasens aber noch niemand dazu bekannt.
Während der zurückliegenden „Spaziergänge“ haben sich jedoch nach Mitteilung der Stadtverwaltung Anhaltspunkte dafür ergeben, dass verschiedene Personen erkennbar die Leitungsfunktion wahrgenommen haben. Gegen diese hat die Versammlungsbehörde am Dienstag Strafanzeige wegen der Veranstaltung einer Versammlung ohne erforderliche Anmeldung erstattet. Eine fehlende Anmeldung ist zwar in der Regel noch kein Grund, die Versammlung zu verbieten oder aufzulösen. Allerdings macht sich strafbar, wer als Veranstalter oder Leiter eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel ohne Anmeldung durchführt.
Bußgeld wegen fehlender Maske
Ordnungsamt und Polizei haben am zurückliegenden Montagabend bei mehreren Versammlungen in der Innenstadt insgesamt acht Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. In diesen Fällen wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, bei dem den Betroffenen ein Bußgeld in Höhe von jeweils 100 Euro droht. Außerdem fallen Verfahrenskosten in Höhe von 28,50 Euro an. Zwischenzeitlich wurden auch Wiederholungstäter festgestellt. In diesen Fällen erhöht sich das Bußgeld entsprechend.