Pirmasens Stadtverwaltung: Lkw in Beckenhofzufahrt kann dort parken

Laut Stadtverwaltung darf der Laster so in der Zufahrt zum Beckenhof parken, auch wenn das mancher als störend empfindet.
Laut Stadtverwaltung darf der Laster so in der Zufahrt zum Beckenhof parken, auch wenn das mancher als störend empfindet.

Ein breit auf der Zufahrt zum Beckenhof parkender Lastwagen mit Hänger erregt Anwohner der Ruhbank. „Verkommt die Zufahrt zu unseren Wanderwegen auf der Ruhbank zu einem Lkw-Parkplatz?“, fragt sich Jürgen Schmitt. Alles legal, heißt es hingegen aus dem Rathaus. Das Ordnungsamt will aber mal nachsehen. Schmitt, der nach eigener Aussage Stammgast im Forsthaus Beckenhof ist, stört sich an dem Lastwagen mit Hänger, der öfter an der Stelle steht. „Muss da erst ein Unfall passieren, bevor reagiert wird?“, warnt Schmitt. Dass hier immer mal wieder Lastwagen stehen, sei der Stadtverwaltung bekannt, erläuterte Talea Meenken von der Pressestelle des Rathauses. „Im Regelfall stört und behindert ein parkender Lkw dort auch nicht, da eine verbleibende Restfahrbahnbreite von drei Metern vorhanden ist“, so Meenken. Das Parken sei an der Stelle auch nicht verboten. Laut der Straßenverkehrsordnung sei nur an engen oder unübersichtlichen Stellen das Parken verboten, wenn die Durchfahrt eines Fahrzeugs mit größtmöglicher Breite, also den drei Metern, nicht möglich ist. Rettungswagen und Feuerwehr müssen schließlich immer durchkommen. Dies sei an der Stelle gegeben. Kontrolliert werde in dem Bereich nicht als Schwerpunkt. Die Straßenverkehrsbehörde werde sich die Situation eine Zeit lang ansehen und bei einem Verstoß auch ahnden, versichert Meenken weiter.

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