Pirmasens Staatsanwaltschaft sieht keine unverhältnismäßige Polizeigewalt

Der Vorfall soll sich in diesem Bereich ereignet haben.
Der Vorfall soll sich in diesem Bereich ereignet haben.

Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Anlass gegen Polizisten zu ermitteln, die im Februar vergangenen Jahres einen Taser gegen einen 25-Jährigen gezückt hatten.

Bei einer Unfallaufnahme im Bereich Zwingerstraße/Rodalberstraße kam es damals zu einem unschönen Vorfall. Der 25-Jährige widersetzte sich mehrfach Anweisungen von Polizisten, beleidigte sie und entriss einem Beamten einen Ausweis. Daraufhin hatten die Einsatzkräfte den Mann mit gezogenem Taser aufgefordert, sich auf den Boden zu legen. Der ebenfalls anwesende Vater des Mannes habe sich eingemischt und versuchte, die Polizei zu behindern. Außerdem hieß es damals, dass der Sohn keinen Mundschutz getragen und den erforderlichen Mindestabstand nicht eingehalten habe. Vater und Sohn wehrten sich gegen diese Darstellung und erhoben schwere Vorwürfe gegen die Polizei. Sie sprachen gegenüber der RHEINPFALZ von unverhältnismäßiger Gewalt und rassistischen Äußerungen der Polizisten.

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat nun bestätigt, dass die Ermittlungen in dem Fall abgeschlossen seien. Es bestehe – insbesondere nach Auswertung von Videomaterial, Zeugenaussagen und Stellungnahmen von am Einsatz beteiligten Polizeibeamten – keine Veranlassung gegen die eingesetzten Polizisten zu ermitteln. Gegen den heute 27-Jährigen wurde Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gestellt. Ihm wird zur Last gelegt, dass er bei der Aufnahme des Unfalls einem Polizisten seinen Personalausweis entrissen hat, um so eine Weiterführung der Personenfeststellung zu verhindern. Weil er sich aggressiv gegen die Polizisten verhalten und auf sie geschimpft haben soll, hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl in Höhe von 40 Tagessätzen zu je zehn Euro beantragt. Das Verfahren gegen den 56-jährigen Vater wurde eingestellt. Der 27-Jährige hat den Angaben zufolge Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.

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